Auszug - 2. Änderung des Bebauungsplanes 2 - 1995 "Siedlung Erich - Mühsam - Straße" hier: Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden eingegangenen Anregungen  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 25.03.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
FB1/257/2009 2. Änderung des Bebauungsplanes 2 - 1995 "Siedlung Erich - Mühsam - Straße"
hier: Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden eingegangenen Anregungen
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Bartelt, Ute
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Bartelt, Ute   

Frau Thurow gibt einige Erläuterungen zum Vorhaben.

 

Frau Bartelt weist darauf hin, dass es 3 negative Abwägungen gibt. Über diese sollt einzeln abgestimmt werden.

 

Die Ausschussmitglieder stimmen dem zu.

 

Abstimmung zu Nr. 17:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:                            6

Nein-Stimmen:              0

Enthaltungen:                            1

 

Abstimmung zu Nr. 21:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:                            6

Nein-Stimmen:              0

Enthaltungen:                            1

 

Abstimmung zu Nr. 23:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:                            6

Nein-Stimmen:              0

Enthaltungen:                            1

 

Beschluss:

  1. Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind als Anlage 1, Seite 1 – 63, der Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadtvertretung bestätigt die Abwägungsvorschläge und beschließt das Ergebnis der Abwägung.
  2. Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen der Nachbargemeinden sind als Anlage 2, Blatt 1 – 7, der Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadtvertretung bestätigt die Abwägungsvorschläge und beschließt das Ergebnis der Abwägung.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind über das Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.
  4. Die Stadtvertretung stellt fest, dass während des Zeitraumes der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen sind.

 

 

Beschluss:

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1