Auszug - 1. Änderung der Satzung der Hansestadt Anklam über die öffentliche Fernwärmeversorgung im Planbereich "Wohngebiet Mittelfeld - 1. Abschnitt" B 1 -1992 vom 2. Juni 1994  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 13.01.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:45 Anlass: Sitzung
FB1/243/2009 1. Änderung der Satzung der Hansestadt Anklam über die öffentliche Fernwärmeversorgung im Planbereich "Wohngebiet Mittelfeld - 1. Abschnitt" B 1 -1992 vom 2. Juni 1994
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:bartelt, ute
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Bartelt, Ute   

Herr Schröder gibt den Anwesenden Erläuterungen zum Sachverhalt

Herr Schröder gibt den Anwesenden Erläuterungen zum Sachverhalt.

 

An dieser Stelle merkt Frau Jasinski an, dass es notwendig gewesen wäre, die ursprüngliche Satzung zum besseren Verständnis den Unterlagen für die heutige Sitzung beizufügen.

 

Grundsätzlich sind sich alle Mitglieder darüber einig, dass die Änderung der Satzung zu einer Verbesserung alle Beteiligten führt.

Beschluss:

 

 

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Änderung der Satzung der Hansestadt Anklam über die öffentliche Fernwärmeversorgung im Planbereich „Wohngebiet Mittelfeld – 1. Abschnitt“ B 1 – 1992 vom 2. Juni 1994 wie folgt:

 

  1. Präambel
    Aufgrund der §§ 5 und 15 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der jeweils gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam am 22. Januar 2009 die 1. Änderung der Satzung der Hansestadt Anklam über die öffentliche Fernwärmeversorgung im Planbereich „Wohngebiet Mittelfeld – 1. Abschnitt“ B 1 – 1992 vom 2. Juni 1994 erlassen:
  2. Es wird der § 6 Absatz 4 eingefügt:
    Ausgenommen von dem Anschluss- und Benutzungszwang sind immissionsfreie Anlagen der Geothermie und Wärmepumpen.
  3. Inkrafttreten
    Die 1. Änderung der Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Beschluss:

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0