öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 11.12.2008 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 15:30 - 19:50 | Anlass: | Sitzung | |||||
FB2/027/2008 Jahresrechnung 2007 - Beschlussfassung und Verwehrung der Entlastung | ||||||||
Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Beschlussvorlage | |||||
Federführend: | Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste | Beteiligt: | Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste | |||||
Bearbeiter/-in: | Miller, Sandra | |||||||
Frau Jasinski – Rechnungsprüfungsausschuss:
Sie bedankt sich bei der Verwaltung für die Unterstützung und spricht einige Punkte aus dem Bericht des RPA an. Der Bericht Honorare Rechtsberatung ist als Zwischenbericht zu werten, da Unterlagen noch bei der Staatsanwaltschaft in Stralsund vorliegen. Des Weiteren verweist sie auf Hinweise und Empfehlungen, die der Ausschuss zu verschiedenen Prüfungen gegeben hat.
Der RPA schlägt vor, im Hinblick auf das anstehende Strafverfahren gegen den Bürgermeister Herrn Galander und auch vor dem Hintergrund, dass Unterlagen durch die Beschlagnahme der Staatsanwaltschaft nicht vollständig vorgelegen haben, dem Bürgermeister keine Entlastung zu geben. So wurde sie auf Nachfrage auch von der Rechtsaufsichtsbehörde informiert.
Herr Stifft – Finanzausschuss:
Auch der Finanzausschuss bedankt sich bei der Verwaltung für die geleistete Arbeit. Sie freuen sich, dass es wieder eine Zuführung zu den Rücklagen gegeben hat. Sie empfehlen, die Anregungen des RPA auszuwerten und möglichst umzusetzen.
Danach geben die Fraktionen ihre Statements ab. Anträge werden nicht gestellt.
Die Fraktion der IfA sieht einen erheblichen Widerspruch darin, dass man einerseits die komplette Bestätigung der Jahresrechnung vornimmt und andererseits im Punkt 2 dem Bürgermeister ein Strafverfahren „andichtet“, was ein Ermittlungsverfahren ist, und ihm die Entlastung verwehrt. Seiner Meinung nach dürfte dann die gesamte Jahresrechnung 2007 nicht abgeschlossen werden. In Frage gestellt wird auch, ob ein Plus am Jahresende als positiv gewertet werden sollte.
Von der Fraktion der SPD wird das Papier als eine gute Grundlage für die folgende Haushaltsdebatte gesehen. Die gegebenen Empfehlungen sind korrekt und sollten berücksichtigt werden. Zur Beschlusslage sagt Herr Dr. Schultz, dass er das ähnlich sieht, wie Herr Gehrke. Er schlägt vor, unter Pkt. 5 des Berichtes des RPA eine redaktionelle Änderung der Formulierung „… im Hinblick auf das anstehende Strafverfahren gegen den Bürgermeister“ wie folgt vorzunehmen:
„… im Hinblick auf die laufenden Ermittlungen gegen den
Bürgermeister …“
Auch die UBL-Fraktion sieht einen Widerspruch in der Abstimmung über beide Punkte des Beschlussvorschlages.
Herr Lange – Jurist:
Er verweist auf die Kommunalverfassung § 61 Absatz 3 und zitiert:
„Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung spätestens
am 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres; zugleich
entscheidet sie über die Entlastung. Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht sie diese mit Einschränkungen aus, sind die
Gründe anzugeben.“
Er erklärt hierzu: „Bei der Abstimmung zu Pkt. 1 stimmen Sie im Prinzip darüber ab, ob alles rechnerisch richtig ist. Bei Pkt. 2 geht es letztendlich um die Frage, ob Sie denjenigen, der letztendlich verantwortlich ist für den Haushalt aus der Haftung entlassen.“
Herr Lange zitiert weiter aus den Erläuterungen zu § 61:
„Sofern Rechtsverstöße vorlagen und der Gemeindevertretung bekannt
waren, befreit der Entlastungsbeschluss die Verantwortlichen aus Sicht
der Gemeindevertretung vor disziplinarischen Folgen und
Ersatzansprüchen.
Werden Rechtsverstöße erst nach dem Entlastungsbeschluss der
Gemeinde bekannt, so kann die Gemeindevertretung den
Entlastungsbeschluss abändern.“
Er sagt, da hier die behaupteten Rechtsverstöße bekannt sind, die im Jahr 2007 vorgeworfen werden, heißt das, wenn Sie dem Bürgermeister die Entlastung geben, dass Sie ihn aus der Haftung für diese Rechtsverstöße entlassen. Weiter weist er darauf hin: „Für den Fall, dass Sie die Entlastung beschließen, heißt es in der Kommentierung weiter:
„Gleichwohl kann die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde aus
übergeordnetem Interesse einen solchen Beschluss beanstanden.“
Herr Dr. Butzke geht kurz auf die Ausführungen von Herrn Gehrke ein. Er sagt, dass der Punkt 2 zum ersten Mal negativ gestellt ist. Dass bisher immer im Block darüber abgestimmt wurde, heißt nicht zwingend, dass wir hier nicht getrennt abstimmen können.
Nach kurzer emotionaler Diskussion stellt Herr Wachlin den Antrag,
über beide Punkte des Beschlussvorschlages getrennt abzustimmen.
Über den Antrag wird abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 21 – einstimmig
Herr Koehler richtet an Herrn Lange die Bitte, die Stadtvertreter bis zur nächsten Stadtvertreterversammlung über die „volkstümliche“ und „fachliche“ Auslegung aufzuklären. Die Protokollantin wird gebeten, die genaue Formulierung des Zitats im Protokoll aufzunehmen.
Herr Lehrkamp lässt daraufhin über beide Punkte des Beschlussvorschlages einzeln abstimmen.
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung bestätigt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses
und beschließt anhand des beiliegenden Erläuterungsberichtes die für das
Haushaltsjahr 2007 aufgestellte Jahresrechnung mit
- dem kassenmäßigen Abschluss
- der Haushaltsrechnung
- dem Rechnungsquerschnitt
- den Vermögens- und Schuldenübersichten und
- den Erläuterungen
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 21
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
2. Die Stadtvertretung verwehrt dem Bürgermeister die Entlastung für das
Haushaltsjahr 2007 bis zur rechtskräftigen Klärung der gegen ihn durch die
Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 8
Enthaltungen: 0