Auszug - Beantragung ÜPL Ampelanlage Feuerwehr  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 13
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Do, 11.12.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 19:50 Anlass: Sitzung
FB1/224/2008 Beantragung ÜPL Ampelanlage Feuerwehr
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Czarske, Jutta   

Die Diskussion zu der Vorlage wird mit der Pause um 17:30 Uhr und der Einwohnerfragestunde unterbrochen

 

Während der Diskussion wird immer wieder in Frage gestellt, ob die Anschaffung dieser Ampelanlage eine sinnvolle Investition ist und ob es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt. Die Kosten in Höhe von 15.000 Euro für eine solche Ampelanlage werden für zu hoch gehalten.

 

Herr Bierwerth erläutert, warum die Anschaffung einer Ampelanlage für sinnvoll gehalten wird. 2008 wurde eine Preisabfrage gemacht, die den im Haushalt eingestellten Preis ergab. Nach Einholung der Angebote ergab sich, dass die Summe nicht ausreicht und die Kosten gestiegen sind.

 

 

Die Diskussion zu der Vorlage wird mit der Pause um 17:30 Uhr und der Einwohnerfragestunde unterbrochen. Hier wird aus Gründen des Zusammenhangs fortgefahren.

 

 

Herr Wachlin stellt den Antrag,

 

              diese Vorlage in die Verwaltung zurückzuverweisen und nach fachlicher

Prüfung der Kosten evtl. neu einzureichen.

 

Die Frage, ob das gesetzlich vorgeschrieben ist, wird von Herrn Bierwerth verneint. Es gibt jedoch Hinweise von der Feuerwehr-Unfallkasse.

 

Herr Lehrkamp lässt über den Antrag von Herrn Wachlin abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:                            20

Nein-Stimmen:                0

Enthaltungen:                              2

 

(Frau Zeretzke nimmt seit der Einwohnerfragestunde an der Versammlung teil; damit sind 22 Stadtvertreter anwesend.)

 

Damit ist die Vorlage in die Verwaltung zurückverwiesen.