Auszug - Bebauungsplan 2 - 1999 "Am Kleinbahnweg" hier: Ergänzungsbeschluss mit neuem Planungsziel - Umwandlung des Mischgebietes in ein Sondergebiet  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 9
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 10.04.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 19:02 Anlass: Sitzung
FB1/148/2008 Bebauungsplan 2 - 1999 "Am Kleinbahnweg"
hier: Ergänzungsbeschluss mit neuem Planungsziel - Umwandlung des Mischgebietes in ein Sondergebiet
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Bartelt, Ute
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Bartelt, Ute   

Herr Schröder

 

Herr Wolfgang Schröder erklärt, dass die Ausschussmitglieder diesem Antrag zugestimmt haben, dem aber skeptisch entgegengesehen.

 

Auch von Seiten der Stadtvertreter wird an der Ernsthaftigkeit des Vorhabens gezweifelt. Herr Gehrke gibt zu bedenken, dass ein neues Einkaufszentrum im Süden Anklams dem Willen der Kommunalpolitik, die Innenstadt zu stärken, widerspricht.

 

Nachfragen zur Vorlage werden von der Verwaltung beantwortet. Anträge werden nicht gestellt.

 

Über die Punkte 1 – 4 wird einzeln abgestimmt.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt für den Bebauungsplan 2 – 1999 „Am Kleinbahnweg“ die Umwandlung des Mischgebietes in ein Sondergebiet – Einzelhandel/Baumarkt – und der verbleibende Teil von Mischgebiet in allgemeines Wohngebiet .

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:                            17

Nein-Stimmen:                3

Enthaltungen:                              3

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt, dass parallel zum Bebauungsplan eine 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam vorgenommen wird.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:                            17

Nein-Stimmen:                3

Enthaltungen:                              3

 

  1. Die Stadtvertretung bestimmt, dass die Hansestadt Anklam von jeglichen Kosten, die im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes entstehen, freigehalten wird.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der H. Fänger und Partner GmbH  und der Hansestadt Anklam vorzubereiten. Der durch den Vorhabenträger unterzeichnete Vertragsentwurf ist der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:                            16

Nein-Stimmen:                1

Enthaltungen:                              6

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Bauleitplanverfahren

      für den Bebauungsplan und der Änderung des Flächennutzungsplanes

      durchzuführen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:                            16

Nein-Stimmen:                3

Enthaltungen:                              4

 

 

Nach dieser Vorlage wird in die Pause gegangen.