Auszug - Bebauungsplan 2 - 1995 "Siedlung Erich - Mühsam - Straße" hier: Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes 2 - 1995 "Siedlung Erich - Mühsam - Straße"  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Tourismus
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Tourismus Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 26.11.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:40 Anlass: Sitzung
FB1/098/2007 Bebauungsplan 2 - 1995 "Siedlung Erich - Mühsam - Straße"
hier: Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes 2 - 1995 "Siedlung Erich - Mühsam - Straße"
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Bartelt, Ute
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Bartelt, Ute   

Auch hier erläutert Frau Wittmann-Stifft das Ziel der Vorlage genauer

Auch hier erläutert Frau Wittmann-Stifft das Ziel der Vorlage genauer. Es soll hier die Baufreiheit für ein Einkaufszentrum geschaffen werden. Der vorhandene Bebauungsplan lässt die Zulässigkeit des geplanten Vorhabens bis heute nicht zu.

 

Herr Jahns weist an dieser Stelle auf kleine Schreibfehler auf der 1. Seite der Vorlage hin.

 

Frau Wittmann-Stifft wird diese in der Verwaltung abstellen lassen.

 

Beschluss:

 

 

  1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes 2 – 1995 „Siedlung Erich – Mühsam – Straße“, welche die Errichtung eines Lebensmittelmarktes im Bereich Kreuzung Pasewalker Allee/Hospitalstraße beinhaltet.
  2. Die Stadtvertretung bestimmt, dass die Hansestadt Anklam von jeglichen Kosten, die im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes entstehen, freigehalten wird.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen  der Baukontor Lange GmbH und der Hansestadt Anklam vorzubereiten. Der durch den Vorhabenträger unterzeichnete Vertragsentwurf ist der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

  1. Die erforderlich werdende Änderung der Zufahrt erfolgt durch den Vorhabenträger. Die Hansestadt Anklam beteiligt sich nicht an den Planungs- und Ausführungskosten, auch nicht soweit öffentliche Flächen und Anlagen betroffen sind.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Bauleitplanverfahren für den bebauungsplan durchzuführen.

 

 

Beschluss:

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0