Auszug - Beschluss der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2007 der Hansestadt Anklam  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 26.11.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:15 Anlass: Sitzung
FB2/008/2007 Beschluss der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2007 der Hansestadt Anklam
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Gisela Liebscher
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Hofmann, Ute   

Herr Lichtwardt fragt, warum die zusätzliche Stelle im Nachtrag 2007 enthalten ist, da sie das Jahr 2008 betrifft

 

 

Herr Lichtwardt fragt, warum die zusätzliche Stelle im Nachtrag 2007 enthalten ist, da sie das Jahr 2008 betrifft. 

 

Herr Vetter ist wieder anwesend.

 

Frau Liebscher informiert, dass das eine Mitarbeiterin betrifft, deren Stelle per 31.12.2007 ausläuft. Sie hätte nicht weiter eingestellt werden dürfen, da die Befristung dann nicht greift und sie dann auf Dauer hätte eingestellt werden müssen. Deshalb musste der Stellenplan 2007 geändert werden, um ein besonderes öffentliches Interesse nachweisen zu können, um sie weiterhin befristet einstellen zu können.

 

Herr Lichtwardt vertritt die Meinung, dass das mit dem Nachtragshaushalt nichts zu tun hat und keine Auswirkungen für den Nachtrag 2007 hat. Man hätte dahinter schreiben müssen, dass die Stelle 321.6 (Politesse) künftig wegfällt.

 

Herr Wieczorkowski bringt sein Unverständnis darüber zum Ausdruck, dass „eine Stelle geschaffen“ werden soll. Er vertritt die Auffassung, dass bei dem jetzigen Zeitkorridor für die Doppik es auch zu machen sein sollte, dass nicht extern jemand reingeholt werden sollte.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt den 2. Nachtragshaushaltsplan 2007 mit der lediglich aus beiliegendem Stellenplan auf Seite 12 ersichtlichen Änderung und die sich daraus ergebende 2. Nachtragshaushaltssatzung 2007.

 

Die insofern unveränderte Satzung sieht vor:

 

1.1              Verwaltungshaushalt

              Veränderung der Einnahmen und Ausgaben   um                0 EUR        auf  14.232.600 EUR

1.2              Vermögenshaushalt

              Veränderung der Einnahmen und Ausgaben   um                0 EUR        auf    4.411.200 EUR                                     

2.           Veränderung der Entnahme aus der

              Allgemeinen Rücklage                                     um                0 EUR        auf       273.500 EUR

3.               Veränderung bei der Zuführung

             vom VermHH an den VerwHH                       um                  0 EUR        auf       232.600 EUR

4.          Veränderung bei der Zuführung

              vom VerwHH an den VermHH                  um                  0 EUR       auf       351.100 EUR

5.          Veränderung des Kassenkredites                        um                   0 EUR       auf    1.423.200 EUR

6.           keine Veränderung der Verpflichtungsermächtigung                               366.700 EUR

7.           keine Veränderung bei den Hebesätzen

              Grundsteuer A                                                                                                       250 v. H.

             Grundsteuer B                                                                                                  350 v. H.

              Gewerbesteuer                                                                                                  350 v. H.

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt den 2. Nachtragshaushaltsplan 2007 mit der lediglich aus beiliegendem Stellenplan auf Seite 12 ersichtlichen Änderung und die sich daraus ergebende 2. Nachtragshaushaltssatzung 2007.

 

Die insofern unveränderte Satzung sieht vor:

 

1.1              Verwaltungshaushalt

              Veränderung der Einnahmen und Ausgaben   um                0 EUR        auf  14.232.600 EUR

1.2              Vermögenshaushalt

              Veränderung der Einnahmen und Ausgaben   um                0 EUR        auf    4.411.200 EUR                                     

2.         Veränderung der Entnahme aus der

              Allgemeinen Rücklage                                     um                0 EUR        auf       273.500 EUR

3.               Veränderung bei der Zuführung

            vom VermHH an den VerwHH                       um                  0 EUR        auf       232.600 EUR

4.         Veränderung bei der Zuführung

            vom VerwHH an den VermHH                  um                  0 EUR       auf       351.100 EUR

5.         Veränderung des Kassenkredites                        um                   0 EUR       auf    1.423.200 EUR

6.              keine Veränderung der Verpflichtungsermächtigung                               366.700 EUR

7.         keine Veränderung bei den Hebesätzen

Grundsteuer A                                                                                                       250 v. H.

            Grundsteuer B                                                                                                  350 v. H.

              Gewerbesteuer                                                                                                  350 v. H.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

3

Enthaltungen:

1