öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 5 | |||||||
Gremium: | Finanzausschuss | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 18.09.2006 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 16:30 - 17:52 | Anlass: | Sitzung | |||||
Fin/322/2006 Beschluss der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2006 der Hansestadt Anklam | ||||||||
Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Beschlussvorlage | |||||
Unterzeichner FB/SG: | Frau Liebscher, Gisela | |||||||
Federführend: | Amt für Finanzen | Beteiligt: | Amt für Finanzen | |||||
Bearbeiter/-in: | Kwasniak, Manuela | |||||||
Auf Seite 101 der II. Nachtragshaushaltssatzung findet sich die beantragte ÜPL-Ausgabe aus der TOP 3 wieder, die durch die Ausschussmitglieder abgelehnt wurde.
Herr Stifft erarbeitet den Antrag des Finanzausschusses an die Stadtvertretung, die Haushaltsstelle 3020-582002 - Veranstaltungskosten Ball der Vereine um 4.000,-- € zu reduzieren (entsprechend dem alten Ansatz).
Abstimmung:
Ja-Stimmen: | 4 |
Nein-Stimmen: | 2 |
Enthaltungen: | 1 |
Frau Zeretzke weist darauf hin, dass die Stellungnahme des Personalrates zum Stellenplan fehlt. Herr Schröder teilt mit, dass die Stellungnahme jeder Fraktion zur nächsten Sitzung vorliegt.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt den 2. Nachtragshaushaltsplan zum Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2006 und die sich daraus ergebende 2. Nachtragshaushaltssatzung 2006
Die aufgestellte Satzung sieht vor:
1.1 Verwaltungshaushalt
Erhöhung der Einnahmen um 924.900 EUR auf 14.134.500 EUR
Erhöhung der Ausgaben um 215.900 EUR auf 14.278.400 EUR
1.2 Vermögenshaushalt
Erhöhung der Einnahmen um 182.800 EUR auf 5.752.200 EUR
Erhöhung der Ausgaben um 182.800 EUR auf 5.752.200 EUR
2. Erhöhung bei der Zuführung
vom VermHH an den VerwHH um 35.000 EUR auf 630.600 EUR
3. Verminderung bei der Zuführung
vom VerwHH an den VermHH um 600 EUR auf 515.300 EUR
4. Erhöhung des Kassenkredites um 92.500 EUR auf 1.413.400 EUR
5. Erhöhung der Kreditaufnahme um 6.600 EUR auf 1.626.300 EUR
davon für Umschuldung um 6.600 EUR auf 1.626.300 EUR
6. keine Veränderung bei den Hebesätzen der Grundsteuer A (250 v. H.)
der Grundsteuer B (350 v. H.) der Gewerbesteuer (350 v. H.)
7. keine Veränderung bei der Entnahme aus
der allgemeinen Rücklage (495.600 EUR)
8. keine Veränderung der Verpflichtungsermächtigung (150.000 EUR)
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 1 |