Auszug - Beschluss der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2006 der Hansestadt Anklam  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Finanzausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 18.09.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 17:52 Anlass: Sitzung
Fin/322/2006 Beschluss der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2006 der Hansestadt Anklam
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Liebscher, Gisela
Federführend:Amt für Finanzen Beteiligt:Amt für Finanzen
Bearbeiter/-in: Kwasniak, Manuela   

Auf Seite 101 der II

 

Auf Seite 101 der II. Nachtragshaushaltssatzung findet sich die beantragte ÜPL-Ausgabe aus der TOP 3 wieder, die durch die Ausschussmitglieder abgelehnt wurde.

 

Herr Stifft erarbeitet den Antrag des Finanzausschusses an die Stadtvertretung, die Haushaltsstelle 3020-582002 - Veranstaltungskosten Ball der Vereine um 4.000,-- € zu reduzieren (entsprechend dem alten Ansatz).

 

Abstimmung:

 

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

2

Enthaltungen:

1

 

Frau Zeretzke weist darauf hin, dass die Stellungnahme des Personalrates zum Stellenplan fehlt. Herr Schröder teilt mit, dass die Stellungnahme jeder Fraktion zur nächsten Sitzung vorliegt.

 

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt den 2. Nachtragshaushaltsplan zum Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2006 und die sich daraus ergebende 2. Nachtragshaushaltssatzung 2006

 

Die aufgestellte Satzung sieht vor:

1.1              Verwaltungshaushalt

              Erhöhung der Einnahmen               um      924.900 EUR  auf   14.134.500 EUR

            Erhöhung der Ausgaben                            um      215.900 EUR  auf   14.278.400 EUR

1.2              Vermögenshaushalt

              Erhöhung der Einnahmen            um      182.800 EUR  auf     5.752.200 EUR

            Erhöhung der Ausgaben                um      182.800 EUR  auf     5.752.200 EUR

 

2.              Erhöhung bei der Zuführung                                       

            vom VermHH  an den VerwHH    um         35.000 EUR auf       630.600 EUR

 

3.         Verminderung bei der Zuführung

            vom VerwHH an den VermHH              um                    600 EUR auf       515.300 EUR             

4.              Erhöhung des Kassenkredites     um         92.500 EUR auf    1.413.400 EUR

 

5.               Erhöhung der Kreditaufnahme              um            6.600 EUR auf    1.626.300 EUR       

            davon für Umschuldung                   um            6.600 EUR auf    1.626.300 EUR                                                                                                                                                        

6.         keine Veränderung bei den Hebesätzen      der Grundsteuer A                          (250 v. H.)

                                                                          der  Grundsteuer B                      (350 v. H.)                                                                                      der  Gewerbesteuer              (350 v. H.)

 

7.         keine Veränderung bei der Entnahme aus

            der allgemeinen Rücklage                                                                        (495.600 EUR) 

 

8.              keine Veränderung der Verpflichtungsermächtigung                                    (150.000 EUR)

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1