Auszug - Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Finanzausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 27.02.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:30 Anlass: Sitzung
Fin/284/2006 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Butzke, Detlef Dr.
Federführend:Amt für Finanzen Beteiligt:Amt für Finanzen
Bearbeiter/-in: Kwasniak, Manuela   

Herr Dr

 

Herr Dr. Butzke teilt mit, dass, Bezug nehmend auf den Zeitungsartikel, die Verwaltung kein Interesse an einer Macht- bzw. Kraftprobe mit der Stadtvertretung hat. Die Verwaltung ist an einer einvernehmlichen Lösung interessiert. Weiter informiert er darüber, dass ein Großteil der bestätigten Anträge in den neuen HH-Entwurf eingearbeitet wurden, obwohl dies keine rechtskräftigen Beschlüsse waren. Einige Anträge wurden auf Grund von inhaltlichen Fehlern korrigiert.

 

Von den einzelnen Ausschussmitgliedern werden noch einmal die Standpunkte zum HH-Entwurf mitgeteilt. Auftretende Fragen werden von den anwesenden Amtsleitern beantwortet.

 

Fazit der Diskussion zum HH-Entwurf

 

Herr Stifft wird darauf hinweisen, dass nicht eingearbeitete Anträge zur Beschlussfassung am 02.03.2006 erneut einzureichen sind.

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

 

  1.   Die Stadtvertretung beschließt den im Entwurf vorgelegten Haushaltsplan mit dem

      dazugehörigen Beteiligungsbericht und die Haushaltssatzung 2006, die              

              im Verwaltungshaushalt

- die Einnahmen auf                                                                       12.877.000 EUR

- die Ausgaben auf                                                                      15.123.400 EUR

              im Vermögenshaushalt

              - die Einnahmen und Ausgaben auf jeweils                               4.130.600 EUR

              - den Gesamtbetrag der Kredite auf                                              1.619.700 EUR

                davon für Zwecke der Umschuldung                               1.619.700 EUR             

              - den Gesamtbetrag

                der Verpflichtungsermächtigungen auf                                   150.000 EUR

              - den Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                 1.287.700 EUR

              - die Hebesätze für die Grundsteuer A auf                                            250 v.H.

                                       für die Grundsteuer B auf                                           350 v.H.

                                          für die Gewerbesteuer auf                                          350 v.H.

              festsetzt.

2.              Das nach § 45 Kommunalverfassung aufzustellende und gemäß § 2 Abs.

2, Ziffer 2 Gemeindehaushaltsverordnung dem Haushaltsplan

beizufügende Investitionsprogramm  mit seinen Festsetzungen für die

Jahre 2005 bis 2009  wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

1

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

4