Auszug - 2. Lesung der Haushaltssatzung für das Haushaltjahr 2006 (Beschlussfassung)  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Finanzausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 23.01.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:40 - 17:25 Anlass: Sitzung
Fin/262/2005 2. Lesung der Haushaltssatzung für das Haushaltjahr 2006 (Beschlussfassung)
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Dr. Butzke
Federführend:Amt für Finanzen Beteiligt:Amt für Finanzen
Bearbeiter/-in: Kwasniak, Manuela   

Herr Dr

 

Herr Dr. Butzke gibt das Ergebnis der Klausurberatung bekannt. Die Verwaltung wurde beauftragt , die Frist für das Haushaltssicherungskonzept um 1 Jahr zu verlängern, was voraussichtlich eine nicht ganz so drastische Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer zur Folge haben wird. Dieser Aufforderung ist die Verwaltung nachgekommen mit dem Ergebnis, dass ein Hebesatz von 360 für die Gewerbesteuer sowohl im Haushaltsplanentwurf 2006 als auch im Haushaltssicherungskonzept ausgewiesen ist. Die anderen Hebesätze wurden nicht verändert.

Stand VWH-Einnahmen 2. Lesung:                                          12.953.500 EUR

Stand VWH-Ausgaben 2. Lesung:                                                        15.201.600 EUR

Stand VMH-Einnahme und Ausgaben 2. Lesung:                                4.130.600 EUR

 

Herr Stifft stellt fest, dass die Anträge des Finanzausschusses in die 2. Lesung nicht eingearbeitet wurden. Er ist der Meinung, das in der Gruppierung 500000 – Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens – in den Schulen Einsparpotential vorhanden ist. Diese Gruppierung zeigt durchgängig drastische Erhöhungen.

 

Herr Dr. Butzke weist darauf hin, dass für die Verwaltung noch kein Handlungsbedarf bestand, die Anträge in die 2. Lesung einzuarbeiten, da darüber durch die Stadtvertretung noch kein Beschluss gefasst worden ist.

 

Herr Wankammer sieht noch Diskussionsbedarf bei folgenden Positionen:

- Geschäftsbedarf

- Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände gesamte Verwaltung

- Lilienthaldenkmal

- Großbildleinwand

- Gewerbegebietsfest

 

Herr Lichtwardt erläutert zur Position Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände gesamt Verwaltung, dass von diesen Mitteln Hard- und Software für das Einwohnermeldeamt angeschafft werden muss, da die Voraussetzungen für ein elektronisches Register geschaffen werden müssen.

 

 

Es wird folgender Antrag gestellt:

 

Die Anträge aus der 1. Lesung sind aufrechtzuerhalten.

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag:

 

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 

Beschluss:

Beschluss:

 

 

1.              Die Stadtvertretung beschließt den im Entwurf vorgelegten Haushaltsplan mit dem dazugehörigen Beteiligungsbericht und die Haushaltssatzung 2006, die              

 

              im Verwaltungshaushalt

- die Einnahmen auf                                                                       12.953.500 EUR

- die Ausgaben auf                                                                      15.201.600 EUR 

 

              im Vermögenshaushalt

              - die Einnahmen und Ausgaben auf jeweils                               4.130.600 EUR

              - den Gesamtbetrag der Kredite auf                                         1.619.700 EUR

              davon für Zwecke der Umschuldung                         1.619.700 EUR                                                 

              - den Gesamtbetrag

                 der Verpflichtungsermächtigungen auf                                              0 EUR

              - den Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                 1.295.300 EUR

              - die Hebesätze für die Grundsteuer A auf                                            250 v.H.

                                      für die Grundsteuer B auf                                           350 v.H.

                                             für die Gewerbesteuer auf                                          360 v.H.

              festsetzt.

 

2.              Das nach § 45 Kommunalverfassung aufzustellende und gemäß § 2 Abs. 2, Ziffer 2 Gemeindehaushaltsverordnung dem Haushaltsplan beizufügende Investitionsprogramm  mit seinen Festsetzungen für die Jahre 2005 bis 2009  wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis zur Vorlage:

 

Ja-Stimmen:

3

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

2