Auszug - Vorstellung Bauvorhaben" Aldi-Markt" in der Silostraße (ohne Vorlage)  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 18.01.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:05 Anlass: Sitzung

Herr Brambach stellte das Vorhaben Neubau ALDI – Markt in der Silostraße (Standort ehemaliger Baumarkt) vor:

Herr Brambach stellte das Vorhaben Neubau ALDI – Markt in der Silostraße (Standort ehemaliger Baumarkt) vor:

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes 1 – 2005 „Errichtung eines Aldi – Marktes“, Sondergebiet Einkaufszentrum und großflächige Handelsbetriebe. Die Satzung ist am 14.09.05 in Kraft getreten.

Eine Überprüfung der einzelnen Festsetzungen des Bebauungsplanes und der Angaben des Bauantrages hat Folgendes ergeben:

Angaben zum  Gebäude

Länge: 44,64 m

Breite: 31,64 m einschl. Anlieferungsbereich (b = 5,425 m)

Abstand Gebäudewand ALDI bis zum vorhandenen Gebäudetrakt: 15,325 m (5,00m für Stellflächen, 6,50 m Fahrgasse zur Umfahrung des Gebäudes, 3,825 Grünstreifen)

Dachneigung: Haupttrakt 20,00°,  Eingangsbereich 22,00°

Firsthöhe: 8,54 m

Dachaufbau: Brettschichtbinder, Betondachziegel Farbe dunkelbraun

Äußere Gestaltung: Verblendmauerwerk Farbe rotton

Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb der Baugrenzen.

Die im Lageplan ausgewiesenen Stellflächen 1-18 (nordwestlich, entlang der Silostraße) sind im Bestand vorhanden und sollen in vorhandener Anordnung,  weiterhin mit Anfahrt direkt von der Silostraße aus, erhalten bleiben.

Die Stellflächen 74-80 befinden sich nicht im Geltungsbereich des B-Planes 1-2005 und unterliegen damit den Festsetzungen des Vorhaben –und Erschließungsplanes VEP 1-1994 „Alter Schlachthof“. Hiernach sind Stellflächen an dem ausgewiesenen Standort 74-80 nicht zulässig. Verfahrensrechtlich ist zur Realisierung der gewünschten Stellflächen 74-80 ein Befreiungsantrag erforderlich. Die Hansestadt Anklam steht einer Befreiung zur Nutzung als Stellflächen nicht ablehnend gegenüber. 

Entsprechend der an Herrn Tuchen übergebenen Vereinbarung vom 29.07.05 zwischen der Hansestadt Anklam und dem Famila Handelsmarkt sind Kompensationsmaßnahmen erforderlich (Neuanpflanzung von 3 Birken im Langen Steig).

Der Vorhabenträger hat vor, die eine Eiche und die 5 Linden auf dem Grundstück zu erhalten bzw. auf diesem umzusetzen. Sollte dieses nicht möglich sein, erfolgt die Umsetzung der  Eiche in die Erich-Mühsam-Straße und das Umsetzen der 5 Linden in die Friedländer Landstraße.

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Hansestadt Anklam, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB mit Befreiungsantrag für zusätzliche Stellflächen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0