Auszug - Bebauungsplan 2-1994 "Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße" hier: 2. Änderung des Bebauungsplanes - Ausweisung der Parkmöglichkeiten  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 10.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:55 Anlass: Sitzung
FB1/784/2015 Bebauungsplan 2-1994 "Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße"
hier: 2. Änderung des Bebauungsplanes - Ausweisung der Parkmöglichkeiten
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Kriemann, Manuela   

Herr Berkhahn bittet Frau Bartelt um eine kurze Sachdarstellung. Ein Antrag der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH liegt auf Änderung des bestehenden Bebauungsplanes vor. Im Bereich der Nikolaikirchstraße/Brüderstraße soll ein Parkhaus mit ca. 260 Stellplätzen entstehen. Die bisherige Planung sieht nur 160 Stellplätze vor. Die höhere Kapazität wird sich auf den Umfang des Parkhauses auswirken. Die Ausschussmitglieder diskutieren über Details dieses geplanten Vorhabens, wie z.B. die Lärmbelästigung der Anwohner, Geschossigkeit, Zuwegung und über den Abstand zu den Neubauten. Der Spielplatz soll erhalten bleiben. Nach Zustimmung der 2. Änderung des B-Planes wird das entsprechende Bauleitverfahren eingeleitet, öffentlich ausgelegt und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange angefordert. Auch die Wohnungsgenossenschaft Anklam wird um Stellungnahme gebeten. Danach wird im Ausschuss für BSI erneut über dieses Vorhaben diskutiert entsprechend den Verfahrensschritten.

Über die Vorlage wird mit folgendem Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt, die 2. Änderung des  Bebauungsplanes 2-1994 „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße“.
  2. Die Hansestadt Anklam bestimmt, dass die Verwaltung von jeglichen Kosten, die im Zusammenhang mit der Erarbeitung der Unterlagen entstehen, freizuhalten ist.
  3. Mit der Grundstücks- und Wohnungswirtschaftswirtschafts GmbH Anklam ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.
  4. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beauftragt die Verwaltung das entsprechende Bauleitplanverfahren durchzuführen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1