Auszug - Einziehung eines Teilabschnittes der Johann-Friedrich-Böttger-Straße  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 9
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 16.10.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 17:31 Anlass: Sitzung
Raum: Beratungsraum 29 - Rathaus II
Ort: Burgstraße 15, 17389 Anklam
FB1/730/2014 Einziehung eines Teilabschnittes der Johann - Friedrich - Böttger - Straße
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Häusler, Katharina   

 

Frau Zeretzke bittet um eine Erklärung, weshalb die damals unbedingt notwendige Straße, nun so unbedeutend ist, dass sie verkauft bzw. für den öffentl. Verkehr unzugänglich gemacht werden kann.

 

Als das zum Verkauf stehende Teilstück gebaut wurde, wollte man eine Direktverbindung aus dem Gewerbegebiet an den Lilienthalring schaffen, so der Bürgermeister.

Aus Sicht der Stadt, könnte der Verkehr auch durch die noch nicht zu Ende ausgebaute Zufahrt unter der Eisenbahnbrücke geleitet werden, um so wieder direkt auf den Lilienthalring zu gelangen.

Es ist auch angedacht, die Flächen südlich des Lilienthalrings (bisher verpachtete Ackerflächen) zur Erweiterung des Gewerbegebietes zu nutzen.

 

Herr Dr. Schultz möchte wissen, ob damit Konsequenzen für die Erreichbarkeit des Gewerbegebietes einhergehen oder ob die anderen Straßen im Gewerbegebiet ausgebessert werden müssen, um den zusätzlichen Verkehr aufzunehmen.

 

Laut Herrn Galander muss der Verkehr zukünftig über die Max-Planck-Straße in die Johann-Friedrich-Böttger-Straße einfahren.

Beschlussvorschlag:

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt, einen Antrag auf Einziehung der Flurstücke 207/19 in einer Größe von 1.532 m² und einer Teilfläche aus dem Flurstück 222/28 in einer Größe von ca. 850 m², als Teilabschnitt der Johann-Friedrich-Böttger-Straße, an den Landkreis Vorpommern-Greifswald zu stellen.

 

Die Entwidmung dieses Straßenabschnittes steht unter dem Vorbehalt des Eigentumsübergangs an den Käufer.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

18

Nein-Stimmen:

2

Enthaltungen:

4