Auszug - 3. Nachtragshaushaltssatzung der Hansestadt Anklam für das Haushaltsjahr 2014  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 8
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 16.10.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 17:31 Anlass: Sitzung
Raum: Beratungsraum 29 - Rathaus II
Ort: Burgstraße 15, 17389 Anklam
FB2/148/2014 3. Nachtragshaushaltssatzung der Hansestadt Anklam für das Haushaltsjahr 2014
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Jörg Schröder
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Bothmann, Sybille   

 

Ähnlich wie in der vorherigen Sitzung entbrennt eine hitzige Diskussion über den Stellenplan im 3. Nachtragshaushaltsplan.

 

Ein Teil der Stadtvertreter sieht die angegebenen Einsparungen nur als Vorwand, um den Stellenplan anzupreisen.

 

Der andere Teil ist der Meinung, dass Personalangelegenheiten wie Umsetzungen schlicht Sache des Bürgermeisters sind, in die sich die Stadtvertretung nicht einzumischen hat.

 

Einig sind sich jedoch alle Stadtvertreter, dass die Art und Weise wie mit der Umsetzung von Herrn Bierwerth umgegangen wurde, nicht vertretbar ist.

 

Es kommt zu immer weiteren Wortmeldungen durch die Stadtvertreter.

 

Frau Hauptmann stellt deshalb den Antrag auf ein Ende der Debatte.

 

Abstimmungsergebnis „Ende der Debatte“

 

Ja-Stimmen:

25

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

Damit lässt Herr Baumgärtner über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschlussvorschlag:

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt die 3. Nachtragshaushaltssatzung der Hansestadt Anklam für das Haushaltsjahr 2014 (siehe Anlage 1) mit den entsprechenden Änderungen des Stellenplanes (siehe Anlage 2).

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

11

Enthaltungen:

2

 

 

Herr Meyer verlässt die Sitzung. Es sind also noch 24 Stadtvertreter zugegen.