öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung | ||||||||
TOP: | Ö 8 | |||||||
Gremium: | Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 04.09.2014 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 15:30 - 18:17 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Beratungsraum 29 - Rathaus II | |||||||
Ort: | Burgstraße 15, 17389 Anklam | |||||||
FB2/146/2014 Beitrittsbeschluss zur Verfügung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde zur 2. Nachtragshaushaltssatzung 2014 der Hansestadt Anklam | ||||||||
Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Beschlussvorlage | |||||
Federführend: | Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste | Beteiligt: | Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste | |||||
Bearbeiter/-in: | Miller, Sandra | |||||||
Es wurden keine Wortmeldungen zu Protokoll gegeben.
Beschluss:
Die Stadtvertretung tritt der Verfügung der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde vom 30.07.2014 zum 2. Nachtragshaushaltsplan 2014 der Hansestadt Anklam (Anlage 1) in Bezug auf die nicht ausfinanzierten Investitionsmaßnahmen nach Maßgabe der folgenden Tabelle 1 bei.
Tabelle 1: Änderungen bei investiven Auszahlungen in 2014:
Die Stadtvertretung beschließt darüber hinaus, dass an Stelle der von der unteren Rechtsaufsichtsbehörde verfügten Reduzierung der Ermächtigung zur Aufnahme eines Investitionskredites in Höhe von 10.000 EUR zu Gunsten eines Zuschusses für die evangelische Kirchengemeinde Anklam zur Beschaffung einer Stadtglocke nunmehr der Ansatz für die investive Auszahlung zu Gunsten einer Klimaanlage im Standesamt in Höhe von 12.000 EUR auf 0 EUR gesetzt wird.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 17 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 6 |