Auszug - Gerichtsstrukturneuordnung/Informationen zu weiteren Aktivitäten - Andreas Könning (Vertreter des Richterbundes)  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 6
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 20.03.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 19:19 Anlass: Sitzung
Raum: Beratungsraum 29 - Rathaus II
Ort: Burgstraße 15, 17389 Anklam

 

Herr Starigk begrüßt Herrn Andreas Könning.

 

Herr Könning stellt sich den Anwesenden kurz als Richter des Amtsgerichtes in Stralsund vor.

 

Anschließend informiert er darüber, welche Auswirkungen die Gerichtsstrukturreform insbesondere für das Amtsgericht Anklam und somit auch für die Bewohner der Stadt und umliegenden Gemeinden haben wird. Außerdem zeigt er die Ungereimtheiten auf, mit welcher die Reform begründet und auch umgesetzt wird.

Denn aus seiner Sicht sollten Reformen zur einer Verbesserung der Situation führen. Für ihn gibt es durch diese Reform jedoch ausschließlich Verlierer.

 

Im Anschluss haben die Stadtvertreter die Möglichkeit Fragen an Herrn Könning zu stellen.

 

Herr Dr. Schultz hinterfragt die Äußerung, dass das Amtsgericht nur noch etwa die Hälfte seiner Mitarbeiter behält. Der Presse waren andere Zahlen zu entnehmen.

Er stellt auch die Frage, ob die Herabsetzung zur Zweigstelle nicht letztlich dazu führt, dass das Gericht in Anklam in der Zukunft gänzlich geschlossen wird.

Als letztes möchte er die Meinung von Herrn Könning zur Abhaltung von Sprechstunden durch den Amtsrichter, da es ja keine Schöffen am Amtsgericht Anklam mehr gibt.

 

Herr Könning stützt die Aussage zur Mitarbeiteranzahl auf die Erfahrungswerte, die er in seinen 20 Jahren als Amtsrichter gesammelt hat.

Aus dieser Erfahrung weiß er auch, dass Zweigstellen letztlich immer geschlossen wurden. Auch wenn die Schließung, ebenso von Zweigstellen, laut Gesetz aktuell nur durch den Beschluss des Landtages herbeigeführt werden kann, sieht er dies nicht als Garantie zum Fortbestand. Er rechnet mit einer Frist von 7 oder 8 Jahres bis es zur Schließung der Zweigstelle Anklam kommt.

Bezogen auf die Durchführung von Sprechstunden sieht er dienstrechtlich kein Problem. Die praktische Ausführung hingegen sieht er problematisch, zum einen, da sich Rechtsanwälte durchaus in Ihren Arbeitsbereich der Rechtsberatung benachteiligt fühlen werden, und zum anderen da die Richter dann womöglich mehr Zeit im Auto als im Gericht verbringen.

Des Weiteren muss ein Richter sich immer an das Neutralitätsgebot halten, was sich als schwierig erweisen könnte, wenn er einen Fall zur Verhandlung erhält, zu welchem er bereits vorab Gespräche etc. mit Kläger oder Beklagtem geführt hat.

 

Frau Reese möchte konkret wissen, welche Zuständigkeiten das Gericht Anklam behält.

 

Betreuungsangelegenheiten - Anklam

Jugendrecht -               Anklam

Grundbuch für die Stadt Anklam - Anklam

Beratungshilfe - Anklam

Zivilrechtliche Angelegenheiten - Pasewalk

Strafrechtliche Angelegenheiten - Pasewalk (außer Jugenddelikte)

Familienrecht - Pasewalk 

Erbschein- u. Nachlassangelegenheiten - Pasewalk

Zwangsvollstreckungen - Pasewalk

bisherige Zuständigkeiten für Teile Usedoms - kurzzeitig Wolgast, anschließend Greifswald

alle o.g. Zuständigkeiten aus dem Gebiet nördlich der Stadtgrenzen - Greifswald

 

Herr Rusch fragt welche Wirkung die Sammlung von 120.000 Unterschriften hat und bis wann dies erfolgt sein muss.

 

Es gibt keine konkrete Zeitvorgabe, aber da im Herbst mit der Umsetzung der Reform begonnen wird, ist die Zielsetzung, bis etwa zu den Sommerferien 2014 zu schauen, ob die notwendige Anzahl an Unterschriften machbar ist.

 

Die 120.000 Unterschriften werden bei der Landeswahlleiterin abgegeben. Der Gesetzesvorschlag geht anschließend ins Parlament. Dieses hätte dann zwei Möglichkeiten.

Entweder es stimmt dem Gesetzesvorschlag zu, damit wäre die Gerichtsreform hinfällig oder es lehnt es ab. Die Ablehnung hätte zur Folge, dass ein Volksentscheid durchgeführt wird. Bei diesem müssten sich 25% der Wahlberechtigten beteiligen und die Mehrheit der Beteiligten müsste sich weiterhin dagegen aussprechen, um die Reform


Herr Könning ist jedoch der Meinung, dass bereits die Sammlung von etwas weniger als 120.000 Stimmen ein starkes politisches Signal, welches unüberhörbar ist.

 

Frau Zeretzke sieht in dieser Reform schlicht eine Zentralisierung. Auch die willkürliche Teilung der Gebietszuständigkeiten kritisiert sie.

 

Herr Starigk bedankt sich bei Herrn Könning für seine Ausführungen.