Auszug - Städtebaulicher Rahmenplan "Innenstadt und Erweiterungsgebiet" 2. Fortschreibung hier: 1. Selbstbindungsbeschluss 2. Billigung der Begründung 3. Beschluss zur Bekanntgabe  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 12
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 12.12.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 19:52 Anlass: Sitzung
FB1/672/2013 Städtebaulicher Rahmenplan "Innenstadt und Erweiterungsgebiet" 2. Fortschreibung
hier: 1. Selbstbindungsbeschluss
2. Billigung der Begründung
3. Beschluss zur Bekanntgabe
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Kriemann, Manuela   

Herr Galander stellt der Stadtvertretung Herrn Braun vor. Er ist der Rahmenplaner der Hansestadt Anklam und wird diese Vorlage etwas ausführlicher erläutern.

 

Herr Braun beginnt mit seiner Präsentation, welche er den Anwesenden kurz inhaltlich zusammenfasst. Er erläutert unter anderem, dass dieser Rahmenplan keine juristische Bindung besitzt, jedoch eine Grundlage für die städtebauliche Entwicklung der Innenstadt sein kann.

 

Frau Reese erkundigt sich, wo die Änderungen zum Rahmenplan sind, über den die Stadtvertretung vor geraumer Zeit abgestimmt hat.

Herr Braun gibt an, dass es keine Änderungen zum Damaligen gibt. Aus ehemals zwei Plänen wurde nun einer

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung nimmt den städtebaulichen Rahmenplan „Innenstadt und Erweiterungsgebiet“, 2. Fortschreibung als Selbstbindungsbeschluss an.
  2. Die Begründung zum städtebaulichen Rahmenplan „Innenstadt und Erweiterungsgebiet“,

2. Fortschreibung wird gebilligt.

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt den städtebaulichen Rahmenplan „Innenstadt und Erweiterungsgebiet“ 2. Fortschreibung entsprechend der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan und die Begründung während der Dienstzeiten von jedermann einzusehen ist, und über deren Inhalt Auskunft verlangen kann.
Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

0