öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 10.10.2013 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 15:30 - 18:45 | Anlass: | Sitzung | |||||
FB1/653/2013 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam | ||||||||
Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Beschlussvorlage | |||||
Federführend: | Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | Beteiligt: | Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | |||||
Bearbeiter/-in: | Kriemann, Manuela | |||||||
Die IfA stellt den Antrag auf Rederecht für Herrn Strobel von der GKU, um noch offene Fragen klären zu können.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 20 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 1 |
Damit wird Herrn Strobel Rederecht eingeräumt.
Herr Strobel führt aus, dass es sich bei der Klärschlammvererdungsanlage um ein nicht genehmigungspflichtiges Verfahren handelt, da keine Beeinträchtigung für die Umwelt daraus hervorgeht. Deshalb wird es nur einer einfachen Prüfung unterzogen. Die geforderte 300m Grenze ist aus einem Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen und findet in Mecklenburg-Vorpommern keine Anwendung. Die Anlage ist die günstigste Lösung für den Verbraucher. Die GKU ist bestrebt etwaige Beeinträchtigung so gering wie möglich zu halten. Die Fläche wurde so geplant, dass in den meisten Fällen die 300m Grenze eingehalten wird. Nur bei drei Häusern wären es weniger als 300m. Davon hat sich ein Anwohner die Anlage in Demmin angesehen und ist mir der Lösung einverstanden. Die anderen zwei Anwohner weigern sich weiterhin. Wenn eine andere, kostenintensivere Methode Anwendung findet, sind aber 27.000 Einwohner im Einzugsbereich betroffen. Die Entscheidung sollte nach Recht und Gesetz erfolgen.
Frau Reese führt aus, dass ihr bekannt ist, dass nach dem BImSchG 500m einzuhalten sind, hilfsweise auch 300m. Und es gibt auch hiesige Rechtsprechung mit dem Verweis auf die 300m.
Dazu entgegnet Herr Strobel, dass es für Vererdungsanlagen keine Regelungen im BImSchG gibt, da diese Anlagen von der Genehmigung ausgenommen sind. Das ist auch die Aussage der zuständigen Behörde im Landkreis. Beispielsweise befindet sich in Demmin eine solche Anlage in der Stadt, mit einer Bebauung in 150m Nähe.
Frau Zeretzke möchte wissen, in welchem Gebiet die 27.000 Einwohner betroffen wären.
Es handelt sich um den Altkreis Anklam, erklärt Herr Strobel.
Weiterhin fragt Frau Zeretzke, warum die Anlage nicht einfach weiter in den Norden verlegt wird, um die 300m einzuhalten bzw. die Becken einfach weiter gestreckt werden.
Herr Strobel erläutert, dass das Gelände schon so weit wie möglich von der Bebauung weg verlegt wurde. Auch die Ausrichtung der Becken wurde geändert. Die Maße der Becken können allerdings nicht beliebig geändert werden, da der biologische Prozess dann nicht mehr funktioniert.
Was passiert, wenn die Vererdungsanlage nicht gebaut werden darf, hinterfragt Frau Zeretzke. Dazu sagt Herr Strobel, dass der getrocknete Klärschlamm aus der bisher verwendeten Technik ab 2015 nicht mehr für die Landwirtschaft verwendet werden darf und dann verbrannt werden muss, wodurch die Kosten steigen werden.
Herr Lehrkamp beantragt Rederecht für den Sprecher der Bürgerinitiative Gneveziner Damm, Herrn Börner, um auch dieser Meinung Gehör zu verschaffen.
Herr Berkhahn nimmt an der Sitzung teil, damit sind 22 Stadtvertreter anwesend.
Herr Rusch fragt nach den Reststoffen aus der Anlage.
Ein Becken wird 8-9 Jahre beschickt und der vererdete Klärschlamm wird dann als Dünger in der Landwirtschaft genutzt, erläutert Herr Strobel.
Dazu möchte Herr Dr. Schultz wissen, ob die landwirtschaftliche Verwendung gesichert ist und ob der Kauf der Fläche sicher ist.
Herr Strobel führt aus, dass es mit der Landgesellschaft eine Vereinbarung mit Vorkaufsrecht gibt. Derzeit werden die Reste auch für die Landwirtschaft genutzt. Die Zukunft ist jedoch nicht vorherzusehen. Aber in den nächsten 7 Jahren ist keine Änderung möglich.
Herr M. Schulz fragt, was gegen eine Verlegung in Richtung Gnevezin spricht. Dazu erklärt Herr Strobel, dass die Flächen einem Landwirt gehören, der bereits einmal den Verkauf abgelehnt hat und jetzt nicht zu neuen Verhandlungen bereit war.
Da keine weiteren Fragen an Herrn Strobel gestellt werden, bedankt sich Herr Starigk für seine Ausführungen und lässt über den Antrag auf Rederecht von Herrn Lehrkamp abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 12 |
Nein-Stimmen: | 3 |
Enthaltungen: | 7 |
Damit erlangt Herr Börner Rederecht.
Herr Börner erläutert kurz, dass die Bürgerinitiative der Unterschreitung der 300m Grenze nicht zustimmt. Die Lebensqualität im Gneveziner Damm soll erhalten bleiben.
Nachfragen werden nicht gestellt. Herr Starigk bedankt sich für diese Information.
Herr Lehrkamp stellt den Antrag auf namentliche Abstimmung.
Nach weiteren Diskussionen der Stadtvertreter lässt Herr Starigk namentlich über die vorliegende Beschlussvorlage abstimmen.
Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Berkhahn, Volker - dafür
Böttcher, Joachim - dagegen
Brüsch, Andreas - dafür
Gehrke, Norbert - dafür
Hagemann, Hans-Joachim - dagegen
Hauptmann, Veronika - dafür
Hübner, Olaf - dafür
Kohn, Bernd - dagegen
Lehrkamp, Karl-Dieter - dagegen
Meyer, Holger - dafür
Reese, Sigrun - dagegen
Rusch, Roland - dafür
Schröder, Christian - dafür
Schröder, Wolfgang - dafür
Schultz, Uwe (Dr.) - dagegen
Schulz, Marco - dagegen
Sommerfeld, Hans-Henning - dafür
Starigk, Frank-Thomas - dafür
Vandree, Christine - dafür
Wachlin, Eberhard - Enthaltung
Zerbe, Ilona - dafür
Zeretzke, Monika - dafür
Damit wurde die Beschlussvorlage mit 14 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung beschlossen.