Auszug - Haushaltssatzung der Hansestadt Anklam für die Jahre 2013/2014  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 8
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 11.04.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 18:07 Anlass: Sitzung
FB2/120/2013 Haushaltssatzung der Hansestadt Anklam für die Jahre 2013/2014
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta   

 

Die Tagesordnungspunkte 8, 9 und 10 werden in verbundener Aussprache durchgesprochen. Die Abstimmung über die Anträge und die Beschlussvorlagen erfolgt jedoch in den einzelnen Tagesordnungspunkten.

 

Herr Galander informiert, dass die Korrekturen des Fachbereich 1 zum Haushaltsplan zu beachten sind.

 

Der Ausschuss für Finanzen stellt folgenden Antrag:

 

              Teilhaushalt 1 – Produkt 11101 Verwaltungssteuerung – Konto 5613001 Reisekosten Bürgermeister

„Die Reisekosten des Bürgermeisters sind von 11.000 Euro um 5.000 Euro auf 6.000 Euro zu kürzen. Gleichzeitig wird beantragt das Konto aus dem Budget zu lösen und informativ zu stellen.“

 

Herr Dr. Butzke gibt zu bedenken, dass es eine vertragliche Vereinbarung mit dem Bürgermeister gibt, welche allein schon mit ca. 7.000 Euro im Jahr zu Buche schlägt. Außerdem sind noch die Reisekosten für die Referentin und den Juristen in diesem Konto enthalten. Er bittet deshalb, Sensibilität walten zu lassen.

 

Herr Starigk lässt über den Antrag des Ausschusses für Finanzen abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

13

Enthaltungen:

2

 

Damit ist der Antrag abgelehnt und es wird über die ungeänderte Beschlussvorlage abgestimmt.

Beschlussvorschlag:

Beschluss:

 

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt unter der Maßgabe des Beschlusses zu Nr.2 den im Entwurf vorgelegten Haushaltsplan 2013/14 (inkl. der Korrekturen des Fachbereichs 1) einschließlich Anlagen und die Haushaltssatzung 2013/14, welche folgende Festsetzungen trifft:

 

 

in 2013

in 2014

 

 

EUR

EUR

1.

im Ergebnishaushalt

 

 

a)

der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge

16.518.100

15.000.300

 

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen

19.112.100

19.413.500

 

der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen

-2.594.000

-4.413.200

b)

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge

5.000

0

 

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen

20.000

20.000

 

der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen

-15.000

-20.000

c)

das Jahresergebnis nach Veränderungen der Rücklagen

-2.609.000

-4.433.200

2.

im Finanzhaushalt

 

 

a)

die ordentlichen Einzahlungen

15.866.700

14.362.000

 

die ordentlichen Auszahlungen

16.853.700

17.123.800

 

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-987.000

-2.761.800

b)

die außerordentlichen Einzahlungen

5.000

0

 

die außerordentlichen Auszahlungen

20.000

20.000

 

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

-15.000

-20.000

c)

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

2.171.200

4.396.700

 

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

3.677.700

5.958.300

 

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-1.506.500

-1.561.600

d)

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

3.685.900

6.194.100

 

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

1.177.400

1.850.700

 

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

2.508.500

4.343.400

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf

-1.506.500

-1.561.600

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

633.500

333.100

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf

1.563.400

3.105.298

Die Hebesätze für die Realsteuer werden wie folgt festgesetzt:

v. H

v. H

1.

Grundsteuer

 

 

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A)

275

275

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

375

375

2.

Gewerbesteuer

350

350

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 94,112 Vollzeitäquivalente (VzÄ) im Jahr 2013 und 94,187 VzÄ im Jahr 2014

 

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt, dass die Beschlüsse des Haushaltssicherungskonzeptes HSK 2013 (DS/122/2013) soweit sie das Jahr 2013 betreffen – maßgeblicher Bestandteil des vorliegenden Beschlusses sind und in die auszufertigende Fassung des Haushaltsplanes 2013/14 einzuarbeiten sind. Die Haushaltssatzung ändert sich entsprechend.
Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

4

Enthaltungen:

3