Auszug - Grundsatzentscheidung zur Entwicklung der städtischen Schulen in der Hansestadt Anklam  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Soziales
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 05.03.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
BM/325/2013 Grundsatzentscheidung zur Entwicklung der städtischen Schulen in der Hansestadt Anklam
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Beatrix Wittmann-Stifft
Federführend:Bürgermeister Beteiligt:Bürgermeister
Bearbeiter/-in: Wittmann-Stifft, Beatrix   

Der Ausschuss kann wegen fehlender Beschlussfähigkeit kein Votum zur Vorlage abgeben.

 

Die Vorlage wurde nach der Besichtigung der Anklamer Schulen am 23.02.2013 erstellt.

Die Schulentwicklungskonzeption „Anklam“ zur Entwicklung der städtischen Schulen der Hansestadt Anklam als Grundlage zur Planung zukünftiger Investitionen an einzelnen Schulstandorten,

Planungszeitraum Schuljahre 2013/2014 bis einschließlich 2018/2019, wurde um dort gewonnene Erkenntnisse ergänzt.

Bisher gibt es noch keinen fundierten finanziellen Vergleich der Standorte, da es darauf ankommt, welche Variante weiter verfolgt werden soll.

Ob die Cothenius Schule als Schulstandort erhalten werden soll, bedarf einer politischen Entscheidung.

 

Die Schulleiter werden noch einmal um ihre Meinung gebeten.

Sie wiederholen im wesentlichen ihre Standpunkte, welche sie bereits am 23.02.2013 vertreten haben. Eine Grundschulstandort in der Innenstadt wird, außer von Frau Bölk, als sinnvoll und zweckmäßig angesehen. Es wird nachdrücklich betont, dass man nicht nur die Situation der Stadt betrachten darf. Es sind zwingend die Entwicklungen im ländlichen Raum in Planungen einzubeziehen.

 

Frau Töwe sieht eine Grundschule in der Innenstadt auch als Inennstadtbelebung. Derartiges würde im Kontext zu den anderen Planungen der Innenstadtentwicklung stehen.

Die im Konzept unter der Überschrift Vorschläge der Schulleitung zur Verbesserung der Bedingungen für die Kinder am Schulstandortstehenden Aussagen ist eigentlich nichts anderes als die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben.

Frau Töwe meint, dass die Erarbeiter der Vorlage keine klare Aussage zur Cothenius Schule getroffen haben.

 

Herr Göritz erkundigt sich nach der Ansiedlung einer Kita im Innenstadtbereich und nach der Möglichkeit der Verbindung mit einer Grundschule.

              Ob eine Kita in die Innenstadt kommt ist unbekannt. Wenn ein Träger eine Schule baut, wird es entweder eine private Schule oder die Stadt mietet sich ein.

 

Frau Bölk weist darauf hin, dass es sinnvoll ist wieder einen Hort direkt an die Grundschule anzugliedern.

Außerdem ist es zwingend noctwendig, dass in der Cothenius Schule zum nächsten Schuljahr wieder alle Räume für die Grundschule zur Verfügung stehen. Für den Unterrichtszweig „Produktives Lernen“ muß eine anderweitige Lösung gefunden werden.

              Die Verwaltung sieht zur Zeit keine andere Möglichkeit der Unterbringung für die betreffenden Klassen. Die Anfrage bei der VHS wurde negativ beschieden. Die VHS ist räumlich ausgelastet.

 

Herr Wutzke zeigt sich irritiert, dass der Investitionsplan die Friedrich-Schiller-Schule erst ab 2016/2017 berücksichtigt. Er warnt davor, weiteren Sanierungsstau zuzulassen und erst so spät mit Maßnahmen am Standort FFS zu beginnen.

              Frau Wittmann-Stifft erläutert, dass Unterhaltungsmaßnahmen natürlich in den laufenden Haushalten vorgesehen sind.