Auszug - Verwaltungsrichtlinie der Hansestadt Anklam über die Bemessung von Entgelten bei städtischen Veranstaltungen  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Finanzen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 04.02.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:30 Anlass: Sitzung
BM/314/2013 Verwaltungsrichtlinie der Hansestadt Anklam über die Bemessung von Entgelten bei städtischen Veranstaltungen
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bürgermeister Beteiligt:Bürgermeister
Bearbeiter/-in: Seeger, Susanna   

 

Frau Wittmann-Stifft gibt ein paar einleitende Worte zur Beschlussvorlage. Nachfragen der Ausschussmitglieder zur Verwaltungsrichtlinie werden durch Sie beantwortet.

 

Von den Ausschussmitgliedern wird bemängelt, dass der/die Sachgebietsleiter(in) alleine übergliche Ausnahmen entscheiden soll. Herr Wieczorkowski stellt den Antrag, den § 2 Abs. 3 der Verwaltungsrichtlinie der Hansestadt Anklam über die Bemessung von Entgelten bei städtischen Veranstaltungen wie folgt zu ändern: „Entscheidungen nach Abs. 2 trifft der/die Bürgermeister(in).“

 

Frau Reese lässt über den Antrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

1

 

Damit ist der Antrag angenommen. Es wird über die geänderte Beschlussvorlage abgestimmt.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die durch den Antrag geänderte anliegende Richtlinie der Hansestadt Anklam über die Bemessung von Entgelten bei städtischen Veranstaltungen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1