öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung | ||||||||
TOP: | Ö 10 | |||||||
Gremium: | Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Do, 13.12.2012 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 15:30 - 18:40 | Anlass: | Sitzung | |||||
FB3/110/2012 Satzung der Hansestadt Anklam über die Gebührenerhebung für Hilfe und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr | ||||||||
Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Beschlussvorlage | |||||
Federführend: | Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste | Beteiligt: | Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste | |||||
Bearbeiter/-in: | Dr. Hornburg, Wilfried | |||||||
Herr Schulz verlässt um 18:06 Uhr die Stadtvertreterversammlung. Damit sind noch 20 Stadtvertreter anwesend.
In den Aussagen der Fraktionen wird die ablehnende Haltung gegenüber der neuen Satzung zum Ausdruck gebracht. Es wird bemängelt, dass das Verhältnis von Aufwand und Nutzen nicht mehr gegeben ist.
Herr Lange gibt zu bedenken, dass mit der jetzigen Satzung die Bescheide vor Gericht nicht mehr bestehen können. Sollte im Zuge dessen, das Verwaltungsgericht die Satzung für nichtig erklären, können keine Gebührenbescheide mehr erlassen werden.
Herr Berkhahn stellt den Antrag auf Schluss der Debatte. Herr W. Schröder lässt über die Vorlage abstimmen.
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt die Satzung der Hansestadt Anklam über die Gebührenerhebung für Hilfe und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr und die Gebührentarife in der Anlage.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 0 |
Nein-Stimmen: | 18 |
Enthaltungen: | 2 |
Damit ist die Beschlussvorlage abgelehnt.