Auszug - Satzung der Hansestadt Anklam über die Gebührenerhebung für Hilfe und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 10
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 13.12.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 18:40 Anlass: Sitzung
FB3/110/2012 Satzung der Hansestadt Anklam über die Gebührenerhebung für Hilfe und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste Beteiligt:Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste
Bearbeiter/-in:Dr. Hornburg, Wilfried   

 

Herr Schulz verlässt um 18:06 Uhr die Stadtvertreterversammlung. Damit sind noch 20 Stadtvertreter anwesend.

 

In den Aussagen der Fraktionen wird die ablehnende Haltung gegenüber der neuen Satzung zum Ausdruck gebracht. Es wird bemängelt, dass das Verhältnis von Aufwand und Nutzen nicht mehr gegeben ist.

 

Herr Lange gibt zu bedenken, dass mit der jetzigen Satzung die Bescheide vor Gericht nicht mehr bestehen können. Sollte im Zuge dessen, das Verwaltungsgericht die Satzung für nichtig erklären, können keine Gebührenbescheide mehr erlassen werden.

 

Herr Berkhahn stellt den Antrag auf Schluss der Debatte. Herr W. Schröder lässt über die Vorlage abstimmen.

Beschlussvorschlag:

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Satzung der Hansestadt Anklam über die Gebührenerhebung für Hilfe und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr und die Gebührentarife in der Anlage.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

0

Nein-Stimmen:

18

Enthaltungen:

2

 

Damit ist die Beschlussvorlage abgelehnt.