Auszug - Neufassung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Do, 11.10.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 19:45 Anlass: Sitzung
BM/304/2012 Neufassung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bürgermeister Beteiligt:Bürgermeister
Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta   

 

Die Fraktionen geben ihre Statements zur Beschlussvorlage ab.

 

Die CDU stellt folgende Anträge (nummeriert von Nr.1- Nr.6):

 

Antrag 1              §10 (5) „geladene“ ist durch „durch die Stadtvertretung geladene“ zu ersetzen

 

Antrag 2              §11 (4) Anträge dürfen [...] - Satz streichen

 

Antrag 3              §13 (3) „einmal in jedem Halbjahr“ ist durch „in jeder 2.Sitzung“ zu ersetzen

 

Antrag 4              §17 (2) Satz 2 streichen

 

Antrag 5              §17 (3) streichen

 

Antrag 6              §19 (2) 2.Satz von „3 Tage“ auf „5 Tage“ ändern

 

 

Die Linke stellt den Antrag auf Unterbrechung der Sitzung um die Anträge der CDU zu besprechen. Desweiteren weist Frau Zeretzke auf eine redaktionelle Änderungen hin - im §2 (2) ist das Wort eine zu ergänzen. Frau Zeretzke weist außerdem darauf hin, dass der §10 (3) sehr durcheinander ist und eine Straffung der aufgeführten Redeordnung wäre vielleicht sinnvoll.

 

Die NPD stellt den Antrag (Nr.7) in §8 das Wort kann generell durch muss zu ersetzen.

 

Die SPD bemängelt, dass die Geschäftsordnung nicht zuvor beraten wurde und stellt den Antrag (Nr. 8) die Beschlussvorlage zurückzustellen. Weitere Änderungsvorschläge sind einzureichen und im Präsidium zu bearbeiten. Über die geänderte Vorlage ist in der nächsten Stadtvertreterversammlung abzustimmen.

 

Der Ortsteilvertreter, Herr Schulz, stellt den wie folgt lautenden Antrag (Nr. 9):

In der o. g. Vorlage geht es um die Neufassung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam. In § 10 Absatz 4 ist die Reihenfolge der Wortmeldungen bestimmt. Hier findet sich allerdings kein Bezug auf das Rederecht der Ortsteilvertreter. Ich beantrage daher, in § 10 Absatz 4 Satz 1 folgenden Teilsatz nach den Wörtern "Ergebnissen der Kommunalwahl," einzufügen: bei für die Ortsteile relevanten Angelegenheiten den Ortsteilvertreterinnen/Ortsteilvertretern.
Nach § 4 Abs. 3 der Gesschäftsordnung ist eine Angelegenheit u. a. auf die Tagesordnung zu setzen, wenn eine Ortsteilvertreterin/ ein Ortsteilvertreter dies beantragt. Dabei haben die Ortsteilvertreter nach § 42 Abs. 2 Satz 2 der Kommunalverfassung auch ein Antragsrecht sowohl in den Ausschüssen als auch in der Stadtvertretung. Konsequenterweise sollte in diesem Zusammenhang auch der § 9 Satz 1  der Geschäftsordnung nach den Worten "zuständigen Fachbereichsleiterinnen/ Fachbereichsleitern" um die Worte "oder den Ortsteilvertreterinnen/Ortsteilvertretern" ergänzt werden. Ich beantrage hiermit die entsprechende Erweiterung des § 9 Satz 1.
 

Herr Lange - Justiziar der Hansestadt Anklam - erläutert, dass eine Geschäftsordnung jederzeit geändert werden kann. Es wäre wünschenswert wenn die Anträge im Vorfeld der Verwaltung zur Verfügung gestanden hätten um sie einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen. Verstöße gegen höherrangiges Recht sind aber nicht ersichtlich.

 

Weitere Meinungen der Stadtvertreter werden vorgebracht.

 

Herr Lehrkamp stellt den Antrag auf Schluss der Debatte.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

24

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

Herr Starigk lässt über den Antrag Nr. 8 der SPD abstimmen, da dieser der am weitestgehende ist.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

24

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

Damit ist der Antrag angenommen. Die Beschlussvorlage wird zurückgestellt. Die Abstimmung der weiteren Antrage erübrigt sich dementsprechend.