öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung | ||||||||
TOP: | Ö 11 | |||||||
Gremium: | Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 11.10.2012 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 15:30 - 19:45 | Anlass: | Sitzung | |||||
FB2/113/2012 Änderung der Hundesteuersatzung | ||||||||
Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Beschlussvorlage | |||||
Federführend: | Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste | Beteiligt: | Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste | |||||
Bearbeiter/-in: | Bahr, Silvia | |||||||
Es wird ausgesagt, dass die Umsetzung bzw. Kontrolle der Satzung entscheidend ist. Diesbezügliche und weitere Nachfragen der Stadtvertreter werden durch Herrn Bierwerth beantwortet.
Frau Reese stellt den Antrag, die Beträge wie folgt zu ändern:
1.Hund – 40 Euro
2.Hund – 90 Euro
3.Hund – 120 Euro
1.gefährlicher Hund – 400 Euro
Weiter Dinge werden nicht vorgebracht. Es wird über den Antrag abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | 13 |
Enthaltungen: | 4 |
Der Antrag ist abgelehnt. Herr Starigk lässt über die ungeänderte Beschlussvorlage abstimmen.
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt unter Bezugnahme auf die Festlegungen im Haushaltssicherungskonzept 2012 (Beschluss der Stadtvertretung DS FB2/105/2012 vom 22.03.2012) die Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung einer Hundesteuer in der anliegenden Fassung mit Wirkung zum 01.01.2013.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 20 |
Nein-Stimmen: | 3 |
Enthaltungen: | 0 |