Auszug - Verwaltungsrichtlinie der Hansestadt Anklam zur Benutzungs- und Entgeltordnung von Einrichtungen in Trägerschaft der Hansestadt Anklam  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Finanzen Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 01.10.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 17:58 Anlass: Sitzung
FB1/565/2012 Verwaltungsrichtlinie der Hansestadt Anklam zur Benutzungs- und Entgeltordnung von Einrichtungen in Trägerschaft der Hansestadt Anklam
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Kerstin Stoll
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Stoll, Kerstin   

 

Frau Thurow gibt als Einreicher Informationen zur Beschlussvorlage.

 

Frau Zeretzke bemängelt, dass die neuen Gebühren schlecht abzurechnen sind. Dem entgegnet Frau Thurow, dass es sich um jährliche Entgelt handelt, die in Rechnung gestellt werden.

 

Desweiteren wird von den Ausschussmitgliedern kritisiert, dass in der Anlage 2 bei der Benutzung von sanitären Anlagen zum Teil 1 Euro angesetzt sind und dann wieder 0 Euro.

Frau Thurow will das im Fachbereich nachprüfen.

 

Frau Reese findet, dass der Punkt 8 in der Anlage 1 Punkt 2.5 nicht weit genug reicht. Sie stellt den Antrag, den Punkt wie folgt zu ändern:

„Der Mieter/Nutzer der städtischen Einrichtung bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Weiterhin erklären die Mieter/Nutzer wahrheitsgemäß, dass Sie keine extremistischen Bestrebungen verfolgen oder unterstützen“

 

Weitere Dinge werden nicht vorgebracht. Frau Reese lässt zuerst über Ihren Antrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

1

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

7

 

Damit ist der Antrag abgelehnt und es wird über die ungeänderte Beschlussvorlage abgestimmt.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Verwaltungsrichtlinie der Hansestadt Anklam zur Benutzungs- und Entgeltordung von Einrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Anklam in der vorliegenden Fassung mit Inkrafttreten zum 01.01.2013.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

3

Nein-Stimmen:

3

Enthaltungen:

3

 

Somit ist die Beschlussvorlage abgelehnt.