Auszug - Verzinsung des Eigenkapitals des in die städtischen Gesellschaften eingebrachten Vermögens  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 8
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 21.06.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 17:37 Anlass: Sitzung
FB2/112/2012 Verzinsung des Eigenkapitals des in die städtischen Gesellschaften eingebrachten Vermögens
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta   

 

Herr Dr. Butzke gibt als Einreicher Informationen zur Beschlussvorlage.

 

Es folgt eine Debatte über die rechtliche Grundlage und die Höhe der Eigenkapitalverzinsung sowie über die Umsetzung der Beschlussvorlage.

 

Herr Dr. Schultz stellt einen Antrag auf 5 Minuten Auszeit zur Beratung. Herr W. Schröder gibt dem Antrag statt und informiert, dass nach der Unterbrechung um 16:30 Uhr die Einwohnerfragestunde in den laufenden Tagesordnungspunkt eingeschoben wird.

 

Um 17:06 Uhr wird dieser Tagesordnungspunkt fortgesetzt.

 

Herr Rusch stellt einen Änderungsantrag:

             

              „Der aufgeführte Absatz 1 ist wie folgt zu ändern: „1. Jährlich sind 3% des gezeichneten Kapitals der Hansestadt Anklam als Eigenkapitalverzinsung zu zahlen.“

 

Über den gestellten Antrag wird unter den Stadtvertretern diskutiert.

 

Herr W. Schröder lässt über den Antrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

7

Enthaltungen:

7

 

Damit ist der Antrag abgelehnt. Es wird über die ungeänderte Beschlussvorlage abgestimmt.

Beschlussvorschlag:

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung weist in Umsetzung des Beschlusses zur DS FB2/105/2012 (Haushaltssicherungskonzept der Hansestadt Anklam) vom 22.3.2012 die Gesellschafterversammlungen der im vollständigen Eigentum der Stadt befindlichen  Tochtergesellschaften

a)      Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH

b)      Binnenhafen Anklam GmbH, Anklamer

c)      Flugplatz GmbH)

an, umgehend die Gesellschafterverträge mit Wirkung zum 1.1.2012 dahingehend zu ändern, dass hinsichtlich der Verwendung des Jahresüberschusses folgender Absatz 1 aufgenommen wird:

 

„1.  Von dem ermittelten Jahresüberschuss sind 3  % des gezeichneten Kapitals der Hansestadt Anklam als Eigenkapitalverzinsung auszukehren.“

 

Die Wirtschaftspläne der Gesellschaften sind diesbezüglich gegebenenfalls kurzfristig zu korrigieren.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

2

Enthaltungen:

2