Auszug - Mandatsänderung  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 2
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 10.05.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:35 - 18:25 Anlass: Sitzung

 

Da die Abgeordnete Martina Baltz als Mitglied der Fraktion „INITIATIVEN für ANKLAM“  aus der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ausgeschieden ist, rückt gemäß § 46 der Landes- und Kommunalwahlordnung Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V) vom 02. März 2011 (GVOBl. M-V S. 94) in Verbindung mit § 46 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 690) Herr Christian Schröder als Ersatzperson in die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam nach.

 

Nach § 28 der Kommunalverfassung M-V weist Herr Starigk den Abgeordneten Herrn Schröder mit Handschlag auf seine Aufgabe zur gewissenhaften Erfüllung seiner Pflichten hin. Die Verpflichtung hat folgenden Wortlaut:

 

„Der Handschlag verpflichtet Sie, Ihr Mandat im Rahmen der Gesetze nach Ihrer freien, nur dem Gemeinwohl verpflichteten Überzeugung auszuüben. Sie sind an Aufträge und Verpflichtungen, durch welche die Freiheit Ihrer Entscheidungen beschränkt wird, nicht gebunden. Sie sind zur Teilnahme an den Sitzungen und zur Mitarbeit verpflichtet, wenn Sie nicht aus wichtigem Grund verhindert sind. Sie sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet, dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Sie dürfen ohne Genehmigung der Gemeindevertretung weder gerichtlich noch außergerichtlich Aussagen machen, soweit sie zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

Die Verschwiegenheit besteht auch nach der Beendigung Ihres Mandats fort. Nach Ablauf der Wahlperiode üben Sie Ihr Mandat bis zur konstituierenden Sitzung der neugewählten Gemeindevertretung aus.“

 

Damit sind 25 von regulär 26 Stadtvertretern zur Sitzung anwesend.