Auszug - Haushaltshaltsplan 2012 der Hansestadt Anklam  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur, Sport, Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales
TOP: Ö 13
Gremium: Ausschuss für Schule, Kultur, Sport, Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 13.03.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:05 - 21:25 Anlass: Sitzung
FB2/104/2012 Haushaltshaltsplan 2012 der Hansestadt Anklam
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta   

 

Auf Grund der Umstellung vom kameralen auf den doppischen Haushalt kann der Ausschuss keinen direkten Vergleich zu den Haushaltsmitteln den Ausschuss betreffende Angelegenheiten führen. Insofern ist eine Beurteilung zur Findung einer sachlichen Entscheidung sehr schwierig.

Herr Dr. Butzke gibt Erläuterungen und weist auf eine Möglichkeit hin, wo man sich zumindest ein Übersicht verschaffen kann bzw. wo Planzahlen ablesbar sind.

Die Diskussion bringt keine Ergebnis bzw. Positionierung.

 

 

Herr Brüsch stellt den Antrag auf Schluss der Debatte.

 

Über den Antrag wird abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport, Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales empfiehlt der Stadtvertretung den Beschlussvorschlag anzunehmen:

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt unter der Maßgabe des Beschlusses zu Nr.2 den im Entwurf vorgelegten Haushaltsplan 2012  einschließlich Anlagen gemäß §1 (2) GemHVO und die Haushaltssatzung 2012, welche

 

-       im Ergebnishaushalt

den Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf              15.959.700 EUR

den Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf              18.113.900 EUR

den Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf              -2.154.200 EUR

den Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf              0 EUR

den Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf              100.000 EUR

den Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf              -100.000 EUR

das Jahresergebnis auf EUR                -2.254.200 EUR

             

-       im Finanzhaushalt                                         

die ordentlichen Einzahlungen auf              14.807.500 EUR

              die ordentlichen Auszahlungen auf              16.010.700 EUR

              den Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf              -1.203.200 EUR

die außerordentlichen Einzahlungen auf              0 EUR

              die außerordentlichen Auszahlungen auf              100.000 EUR

              den Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf              -100.000 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf               6.499.900 EUR

              die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf              6.799.900 EUR

              den Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf              -300.000 EUR

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf              2.830.400 EUR

              die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf              1.227.200 EUR

              den Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf              1.603.200 EUR

 

-       den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) auf 300.000 EUR

 

-       den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 475.000 EUR

 

-       den Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit auf 1.909.700 EUR

-              den Hebesätze der:             

Grundsteuer A auf              250 v. H.

Grundsteuer B auf              350 v. H.

Gewerbesteuer auf              350 v. H.

 

-       die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 107,2 Vollzeitäquivalente (VzÄ)

festsetzt.

 

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt weiterhin, dass die am 22.3.2012 beschlossenen Festlegungen der Ziele 1.1. und 1.3. der Anlage 1 bzw. 3.2. der Anlage 3 des Haushaltssicherungskonzeptes HSK 2012 vom 6.3.2012 –soweit sie das Jahr 2012 betreffen-  maßgeblicher Bestandteil des vorliegenden Beschlusses sind und in die auszufertigende Fassung des Haushaltsplanes 2012 einzuarbeiten sind. Die Haushaltssatzung ändert sich entsprechend.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

2

Enthaltungen:

2