Auszug - Einwohnerfragestunde (gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Stadtvertretung)  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 21.07.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Gotisches Giebelhaus
Ort: Frauenstraße 12, 17389 Anklam

Es sind keine Einwohner anwesend. Daher können die Ausschussmitglieder sofort ihre    Fragen stellen.

 

Herr Dr. Uwe Schultz

 

Kreisel Friedländer Landstraße/Lübecker Straße - Fertigstellung

Herr Dr. Schultz möchte wissen, wann mit der Fertigstellung zu rechnen ist.

 Die Fertigstellung ist weitestgehend abgeschlossen. In Kürze wird der Anschluss zur   
     Lübecker Straße geöffnet.  

 

Kreisel Friedländer Landstraße/Lübecker Straße – Innenbereich

 

Herr Dr. Schultz hat beobachtet, dass im Innenbereich des Kreisels wieder Erdarbeiten stattfinden. Warum?

      Der Kreisel soll eine Kreisverkehrskunst erhalten. Bei den betreffenden Maßnahmen
      handelt sich um Vorbereitungen für Fundamentarbeiten.
      Wie die das Kunstobjekt aussehen soll, wurde in der vorangegangenen Sitzung     
     vorgestellt.

 

 

 

 

 

Bushaltestelle Friedländer Landstraße – stadtauswärts

Herr Dr. Schultz fragt, ob es die Bushaltestelle in der vorherigen Form tatsächlich nicht mehr geben soll. Nach seiner Meinung, wird der fließende Verkehr durch die neue Haltestellenvariante behindert.
     Mit dem Umbau der Kreuzung wurde die vorhandene Busbucht durch einen
 Haltestellenkap ersetzt.
    Der Haltestellenkap ist eine Haltestelle für öffentliche Verkehrsmittel, deren Rand bis          
     an den durchgehenden Fahrstreifen des Straßenverkehrs vorgezogen ist. Zu den
     Vorteilen eines Haltestellenkaps zählen seine geringe Länge sowie die Möglichkeit,
    dicht am Bordstein anzuhalten, um den Fahrgastwechsel zu erleichtern. Zudem kann
      ein Haltestellenkap nicht von Pkw zugeparkt werden. Des Weiteren befindet sich der
    Bus beim Verlassen der Haltestelle an der Spitze des Fahrzeugstromes und es muss
     bei Abfahrt nicht auf eine Lücke im fließenden Verkehr gewartet werden, dies

      beschleunigt den öffentlichen Nahverkehr. Aus einem Kap resultiert auch eine

     gewisse Verkehrsberuhigung, da der haltende Bus den Verkehrsfluss kurz abbremst.
     Schließlich wird im Vergleich zu Haltebuchten die Diagonalfahrt bei An- und Abfahrt
    vermieden, was die Sicherheit für stehende bzw. aus-/einsteigende Fahrgäste
     vergrößert. Schäden an Reifen oder Türen von Bussen lassen sich vermeiden.

 

Mc Donalds – Ersatz-/Ausgleichsmaßnahmen

 

Herr Dr. Schultz hat beim Landkreis Vorpommern-Greifswald wegen Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen zur Baumaßnahme Mc Donalds nachgefragt. Er hat keine Antwort erhalten.

 Zuständig ist der Landkreis Vorpommern-Greifswald.

 

Breitbandausbau

 

Herr Dr. Schultz wurde von Personen angesprochen, die sich als Mitarbeiter der Telekom vorstellten. Anscheinend sollte ein Vertragsabschluss, als Haustürgeschäft, erreicht werden.

Er möchte wisse, ob in der Verwaltung etwas in die Richtung bekannt ist.

    Dem Bürgermeister liegen keine Informationen von Medienträgern vor. Die           
 Hansestadt Anklam hat keine derartigen Aufträge erteilt. Sollten Personen im Auftrag
       der Hansestadt Anklam unterwegs sein, können diese sich durch ein Schreiben
      legitimieren. Ohnehin ist der Landkreis Vorpommern-Greifswald für den Breitband-  
     ausbau zuständig. Beim Breitbandausbau wird die Hansestadt Anklam nur tätig,  
      wenn Firmen Aufbruchgenehmigungen beantragen.  

 

Friedländer Landstraße 3 – 3 a

Nach Auffassung von Herrn Dr. Schultz handelt es sich um ein stadtbildprägendes Gebäude. Der Verkauf an einen Investor lieg schon längere Zeit zurück. Wie geht es dort weiter?
     Der Aufsichtsrat der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam hat dem
     Antrag, auf Verlängerung der Frist bis Baubeginn um ein Jahr, stattgegeben.
     Der Bauherr steht in intensivem Kontakt mit dem Bauministerium, zwecks
     Einwerbung von Fördermitteln. Nach den Landtagswahlen und den damit einher-   
    gehenden Neustrukturierungen der Landesregierung, musste der Kontakt zu
       maßgeblichen Bereichen neu aufgebaut werden.

 

    

 

          Hinweis: 
     Der Fachbereich 3 hat den Eigentümer angeschrieben. Eine Gebäudesicherung ist
     zwingend erforderlich. Weiterhin sind Pflegemaßnahmen an der Hecke zu den
      öffentlichen Flächen an der Friedländer Landstraße notwendig.

 

 

Markt Ostseite

Herr Dr. Schultz empfiehlt, dass die zulässige Geschwindigkeit von 30 km/h weiter reduziert wird. Damit soll mehr Verkehrssicherheit für querende Personen erreicht werden.
 Die Verwaltung hat die Geschwindigkeitsreduzierung auf 10 km/h beantragt. Die
     Antwort des Landkreises Vorpommern-Greifswald steht aus, soll sich aber auf dem   
    Postwege befinden.

 

 

Frau Claudia Rauchmann

 

PV-Anlagen im Sanierungsgebiet

 

Die Volksbank Vorpommern eG möchte auf dem Gebäude Markt 3 a ein PV- Anlage errichten.

Nach Anfrage beim FB1 kann das rückwärtig (Hof, Nordseite) erfolgen. Die Anbringung auf der Vorderseite (Markt) ist gegenwärtig nicht genehmigungsfähig, da sich das Gebäude im Altstadtkern der Hansestadt Anklam befindet, in dem nur Gauben als Dachaufbauten zulässig sind.
Diese Aussage steht Konträr zum Klimaschutzkonzept/Klimamanagement der Hansestadt Anklam

Frau Rauchmann bittet um Prüfung. Das Schreiben der Volksbank stellt sie der Verwaltung zur Verfügung.

 

 

Herr Christian Schröder

 

Keilstraße 11

 

Herr Schröder erkundigt sich, ob es einen neuen Sachstand hinsichtlich des Gerichtsverfahrens gibt. Wenn nein, sollte man vielleicht an das Justizministerium herantreten. Der derzeitige Stand ist nicht akzeptabel.

Der Stand ist unverändert. Herr Galander wird sich mit dem beauftragten Rechtsanwalt, wegen einem Beschwerdeschreiben an das Justizministerium, beraten.

 

 

Herr Andreas Brüsch

 

Bootsanleger

 

Am Bootseinstieg (Südseite Peene) liegt ein Segelboot. Angeblich soll es sich um einen kostenlosen Liegeplatz handeln.
Herr Brüsch bittet um Prüfung.

 

    Ergebnis:
 Der Eigner zahlt Liegegebühren.