Auszug - Bebauungsplan 1-2020 "Einkaufszentrum REM Anklam" hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
TOP: Ö 10
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 03.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sparkasse Vorpommern - Saal
Ort: Pferdemarkt 1, 17389 Anklam
Zusatz: Die Sitzung findet unter 3G statt! Pause - 17:00 Uhr (Es findet keine Pausenversorgung statt!)
2021/FB1/564 Bebauungsplan 1-2020 "Einkaufszentrum REM Anklam"
hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Wussow, Heike

Herr Brüsch verliest - nach der Zustimmung durch die Anwesenden - die Stellungnahme von Frau Rauchmann als stellv. Ausschussvorsitzende.

 

Es folgt eine Diskussion über die Ausschusssitzung und die Maßnahme an sich.  

 


Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertretung billigt den Entwurf zum Bebauungsplan 1-2020 „Einkaufszentrum REM Anklam“ sowie dessen Begründung mit Anlagen in der vorliegenden Fassung.
  2. Der Bebauungsplan 1-2020 „Einkaufszentrum REM Anklam“ sowie dessen Begründung              mit Anlagen sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs.2 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1 und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1              i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 Satz 1 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan 1-2020 „Einkaufszentrum REM Anklam“, einschließlich dessen Begründung mit Anlagen, zu beteiligen.
  4. Die öffentliche Auslegung zum Bebauungsplan 1-2020 „Einkaufszentrum REM Anklam“ und dessen Begründung mit Anlagen ist ortsüblich bekanntzumachen.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

18

Nein-Stimmen:

2

Enthaltungen:

2