Auszug - Bebauungsplan B1-2017 "Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße" hier: 1. Beschluss über die Annahme des Bebauungsplanes B1-2017 "Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße" 2. Billigung der Begründung 3. Beschluss zur Bekanntgabe  

Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
TOP: Ö 15
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 16.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sparkasse Vorpommern - Saal
Ort: Pferdemarkt 1, 17389 Anklam
Zusatz: Die Sitzung wird unter dem 3G-Modell durchgeführt, bitte entsprechende Nachweise zur Sitzung mitbringen. Nach je 50 Minuten Sitzung wird sich eine 10 minütige Pause zum Lüften anschließen. Um 17:00 Uhr erfolgt die reguläre Pause! Achtung: Stand heute - 2G Plus in Restaurants!
2021/FB1/566 Bebauungsplan B1-2017 "Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße"
hier: 1. Beschluss über die Annahme des Bebauungsplanes B1-2017 "Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße"
2. Billigung der Begründung
3. Beschluss zur Bekanntgabe
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Wussow, Heike


Beschluss:

 

1. Die Stadtvertretung beschließt den Bebauungsplan B1-2017 „Industrie- und               Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“ als Satzung.

 

 

 

2. Die Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan B1-2017 Industrie- und              Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“ wird gebilligt.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan B1-2017 „Industrie- und  Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“ entsprechend der                            Hauptsatzung der Hansestadt Anklam bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan und die Begründung von jedermann eingesehen und über deren Inhalt              Auskunft verlangt werden kann.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0