Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | |||
TOP: | Ö 15 | ||
Gremium: | Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | Beschlussart: | ungeändert beschlossen |
Datum: | Do, 19.08.2021 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 15:30 - 19:12 | Anlass: | Sitzung |
Raum: | Sparkasse Vorpommern - Saal | ||
Ort: | Pferdemarkt 1, 17389 Anklam | ||
Herr Göritz stellt den Antrag, die Beschlussvorlage in die Ausschüsse zurückzuverweisen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 4 |
Nein-Stimmen: | 16 |
Enthaltungen: | 1 |
Der Antrag ist abgelehnt. Es erfolgt die Beschlussfassung für die eingereichte Vorlage.
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt auf Grundlage des § 142 Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 5 der Kommunalverfassung für Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) die Verlängerung des Durchführungszeitraumes der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen, Satzung der Stadt Anklam über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes – Sanierungssatzung Altstadtkern und Satzung der Hansestadt Anklam über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes – Altstadtkern Erweiterungsbereich bis zum 31. Dezember 2036.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 18 |
Nein-Stimmen: | 3 |
Enthaltungen: | 0 |