Auszug - Änderung des Geltungsbereichs Bebauungsplan 1-2017 "Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße"  

Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
TOP: Ö 11
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 13.08.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 18:18 Anlass: Sitzung
Raum: Sparkasse Vorpommern - Saal
Ort: Pferdemarkt 1, 17389 Anklam
Zusatz: Unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln! Pause - 17:00 Uhr
2020/FB1/386 Änderung des Geltungsbereichs
Bebauungsplan 1-2017 "Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße"
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Wussow, Heike


Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 1-2017 „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“ entsprechend der Anlage 2 geändert wird.
  2. Die Stadtvertretung beschließt, dass die vertraglichen Vereinbarungen des § 9 „Kostentragung“ des städtebaulichen Vertrages vom 02.04.2019 zwischen der Hansestadt Anklam und der Cosun Beet Company (ehemals Suiker Unie GmbH & Co.KG) dahingehend geändert werden, dass die Hansestadt Anklam von sämtlichen Kosten, die im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Aufstellung des Bebauungsplanes 1-2017 „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“, freigehalten wird.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

22

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0