Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Kultur | ||||||||
TOP: | Ö 4 | |||||||
Gremium: | Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Kultur | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 19.02.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:02 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Beratungsraum 29 - Rathaus II | |||||||
Ort: | Burgstraße 15, 17389 Anklam | |||||||
2020/FB2/093 Haushaltssatzung der Hansestadt Anklam für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 | ||||||||
Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Beschlussvorlage | |||||
Unterzeichner FB/SG: | 1. Michael Galander 2. Bürgermeister | |||||||
Federführend: | Fachbereich 2 - Finanzmanagement, Stadtmarketing, Bildung und Kultur | Bearbeiter/-in: | Miller, Sandra | |||||
Frau Wittmann-Stifft stellt die Grundlagen des Haushaltes anhand einer Präsentation vor und gibt Informationen zur Beschlussvorlage.
Herr Wolf stellt folgende Anträge:
1. Es soll eine neue Veranstaltung „Zentraler Frühjahrsputz“ aufgenommen werden. Die Deckung erfolgt aus dem THH 1 – Produkt 11101 – Konto 5613003 Reisekosten Bürgermeister.
2. Der Ansatz in dem Produkt 54100 – Konto 5233002 Unterhaltung Stadtmobiliar soll 2021 von 15.000€ auf 20.000€ erhöht werden. Die Deckung erfolgt aus dem THH 1 – Produkt 11102 – Konto 5696000 Städtepartnerschaften (Kosten für Dritte).
Für die Begründung der Anträge beantragt Herr Wolf Rederecht für Herrn Campe.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
Herr Campe begründet die Anträge und beantwortet Fragen aus der Verwaltung. Nach den Statements zu den Anträgen, lässt Herr Schröder über diese abstimmen.
1. Antrag
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 1 |
Nein-Stimmen: | 6 |
Enthaltungen: | 0 |
2. Antrag
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 1 |
Nein-Stimmen: | 6 |
Enthaltungen: | 0 |
Frau Dinse bietet an, dass die CDU mit den Anliegen gern im SG 2.2 vorsprechen kann, man findet sicher Wege solche Dinge umzusetzen.
Abschließend wird über die ungeänderte Beschlussvorlage abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
I. Die Stadtvertretung erlässt für die Haushaltsjahre 2020/2021 folgende Haushaltssatzung für die Hansestadt Anklam:
Haushaltssatzung der Hansestadt Anklam
für die Haushaltsjahre 2020 und 2021
Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam vom 27.02.2020 und nach Bekanntgabe
der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen
folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
wird
2020 2021
festgesetzt auf 1.470.400 EUR 3.011.100 EUR.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 7.807.400 EUR.
§ 4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird
2020 2021
festgesetzt auf 30.070.500 EUR 19.470.000 EUR.
(Darunter zur Vorfinanzierung von Fördermitteln
20.070.500 EUR 9.470.000 EUR)
§ 5
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
§ 6
Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt im Haushaltsjahr 2020 99,9875 und im Haushaltsjahr 2021 99,4875 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 7 Wertgrenzen
a) Als wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 1 KV M-V gilt eine Erhöhung des Jahresfehlbetrages im Ergebnishaushalt um 50.000 EUR
b) Als wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 2 KV M-V gilt eine Erhöhung des Saldos zwischen ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt um 50.000 EUR
c) Als erheblich sind Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 3 KV M-V anzusehen, wenn sie im Einzelfall 2 v. H. der Gesamtaufwendungen/Gesamtauszahlungen des laufenden Haushaltsjahres übersteigen.
d) Als geringfügig im Sinne von § 48 Abs. 3 Nr. 1 KV M-V gelten Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen und Aufwendungen und Auszahlungen für Instandsetzungen an Bauten und Anlagen, wenn sie 2 v. H. der Auszahlungen für die Investitionstätigkeit nicht übersteigen.
a) Die Wesentlichkeitsgrenze für Ein- bzw. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, die zu erläutern sind, wird auf 50.000 EUR festgelegt. Investive Zuschüsse an Dritte sind auch unterhalb dieser Grenze zu erläutern.
b) Für die Veranschlagung von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ist unter mehreren in Betracht kommenden Alternativen ein Wirtschaftlichkeitsvergleich gemäß § 9 Abs. 1 GemHVO durchzuführen, wenn die Wertgrenzen für eine beschränkte Ausschreibung gemäß aktuellem Wertgrenzenerlass des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V überschritten werden. Die Ergebnisse des Vergleiches sind in den Planunterlagen darzustellen.
c) Ausnahmen von § 9 Abs. 2 der GemHVO, wonach finanzielle Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen erst veranschlagt werden dürfen, wenn Pläne, Kostenberechnungen, ein Investitionszeitenplan und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die gesamten Investitionskosten sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter ersichtlich sind, werden gemäß § 9 Abs. 3 GemHVO unterhalb einer Wertgrenze von 100.000 EUR für zulässig erklärt. Die Inanspruchnahme der Ausnahme ist zu begründen.
d) Ansätze für Zahlungen aus Investitionstätigkeit bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck gemäß § 15 Abs. 3 GemHVO bestehen, längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem die Investition in ihren wesentlichen Teilen genutzt werden kann oder die Maßnahme durchgeführt wurde. Soweit die Zahlungsermächtigung im Vorjahr nicht oder nur unwesentlich (Planungskosten) in Anspruch genommen wurde kommt eine Ermächtigungsübertragung grundsätzlich nicht in Betracht und die Mittel sind im Haushaltsplan neu zu veranschlagen.
Dem Grundsatz der Wesentlichkeit folgend sind Rückstellungen nicht zu bilden, sofern sie im Einzelfall den Wert von 3.000 € unterschreiten.
Nachrichtliche Angaben:
Anklam, den
Siegel
Michael Galander
Bürgermeister
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Enthaltungen: | 0 |