Auszug - Einwohnerfragestunde (gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Stadtvertretung)  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 23.01.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:45 Anlass: Sitzung
Raum: Beratungsraum 18 - Rathaus I
Ort: Markt 3, 17389 Anklam

Es wird darauf hingewiesen, dass Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, die Möglichkeit erhalten, im öffentlichen Teil der Sitzung Fragen an die Mitglieder des Hauptausschusses sowie den Bürgermeister zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Die Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände der stattfindenden Sitzung beziehen. Für die Fragestunde ist eine Zeit von 30 Minuten vorgesehen. Das hier Gesagt wird protokolliert. Sobald die Niederschrift der Sitzung des Hauptausschusses bestätigt ist, werden die Mitschriften der Protokollanten vernichtet. Nach den Einwohnern haben Mitglieder des Hauptausschusses die Möglichkeit Fragen zu stellen.

 

Es sind keine Einwohner anwesend. Die Stadtvertreter haben die Möglichkeit Fragen zu stellen.

 

Herr Dr. Schultz hinterfragt die Baumfällung nahe der Nikolaikirche und bezieht sich auf die aktuellen Presseartikel. Er möchte wissen, ob ein Gutachten vorliegt, alle Kriterien für die Baumfällung vorliegen und die untere Naturschutzbehörde mit einbezogen wurde.

Frau Thurow verweist auf ein vorliegendes Gutachten von 2016, welches auf die Gefährdung der Standsicherheit hinweist. Es sind Ersatzpflanzungen vorgesehen, jedoch nicht zeitnah.

 

Herr Dr. Schultz trägt ein Anliegen der Firma Bitterling/ Heizung-und Sanitär vor, wonach die Verkehrs- und Straßensituation in der Mühlenstraße zur Rundschule und zum Haus der Bildung, derzeit genutzt durch die Reg. Schule „Käthe Kollwitz“, für ihn als Anwohner unbefriedigend ist. Er berichtet von hohem Verkehrsaufkommen durch „Eltern-Taxis“.

Frau Thurow sagt, dass die Straßenverhältnisse in Ordnung sind und man keinen Einfluss auf das Verhalten der Eltern hat, welche Zuwegung benutzt wird.