Auszug - Beschluss zur ständigen Beflaggung des Rathauses I  

Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
TOP: Ö 11
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 09.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Gotisches Giebelhaus
Ort: Frauenstraße 12, 17389 Anklam
Zusatz: Es ist keine Pause vorgesehen! Im Anschluss an die Stadtvertretung läd das Präsidium - anlässlich des Endes der Legislaturperiode - zu einem kleinen Imbiss ein.
2019/CDU/017 Beschluss zur ständigen Beflaggung des Rathauses I
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Steffen Göritz
2. Fraktionsvorsitzender
Federführend:Fraktion CDU Bearbeiter/-in: Bothmann, Sybille

Herr Campe erläutert die Beschlussvorlage.

 

Es folgen die kritischen Statements der Fraktionen bezüglich der Besonderheit von beflaggten Tagen und den Kosten für Flaggensätze.

 


Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt, auf Grundlage der

Landesverordnung über die Beflaggung öffentlicher Gebäude vom 20. März 1998,

eine durchgehende Beflaggung des Rathauses I mit den Flaggen
 

a) der Europäischen Union,

b) der Bundesrepublik Deutschland,

c) des Landes Mecklenburg-Vorpommerns,

d) des Landesteils Vorpommerns sowie

e) der Hansestadt Anklam


in der genannten Reihenfolge. Die Verordnung zur Bestimmung der regelmäßigen Beflaggungstage vom 17. März 1998 bleibt davon unberührt. Der Beschluss ist umgehend

umzusetzen.

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

11

Enthaltungen:

3