Auszug - Einwohnerfragestunde (gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Stadtvertretung)  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 12.07.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:10 Anlass: Sitzung
Raum: Gotisches Giebelhaus
Ort: Frauenstraße 12, 17389 Anklam

Es wird darauf hingewiesen, dass Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, die Möglichkeit erhalten, im öffentlichen Teil der Sitzung Fragen an die Mitglieder des Hauptausschusses sowie den Bürgermeister zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Die Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände der stattfindenden Sitzung beziehen. Für die Fragestunde ist eine Zeit von 30 Minuten vorgesehen. Das hier Gesagt wird protokolliert. Sobald die Niederschrift der Sitzung des Hauptausschusses bestätigt ist, werden die Mitschriften der Protokollanten vernichtet. Nach den Einwohnern haben Mitglieder des Hauptausschusses die Möglichkeit Fragen zu stellen.

 

 

Rolf Böhm, Peenstraße 6

 

Herr Böhm wurde von älteren Bürgern der Hansestadt Anklam angesprochen.

Diese beklagen, dass der Weg, aus den Siedlungen über die Pasewalker Allee, und aus der Südstadt über die Friedländer Landstraße/Friedländer Straße, zum Stadtzentrum zu Fuß beschwerlich ist.  Es fehlen Bänke zum Ausruhen.

 

Die Verwaltung wird den Sachverhalt und Möglichkeiten für Abhilfe prüfen.

 

 

Steffen Göritz, Stadtvertreter, CDU

 

Herr Göritz erkundigt sich zur Schwimmhalle.

 

Anmerkung der Protokollführung:
Dieser Punkt wird protokollarisch unter Tagesordnungspunkt 8 zusammengefasst.

 

 

Bernd Wieczorkowski, Stadtvertreter, CDU

 

Herr Wieczorkowski bezieht sich auf seine Hinweise zur Verkehrsführung und Reparaturbedarf der Amselstraße/Straße am Stadtwald in der Sitzung des Hauptausschusses am 24.05.2018.

 

Es erfolgte eine Besichtigung, auch unter Berücksichtigung verkehrsrechtlicher
Aspekte.
Die Ausweisung als Anliegerstraßen wird nicht erfolgen. Zumal der damit
beabsichtigte Zweck, Ausschluss von weiterführendem Verkehr, nicht eintreten wird.               Der Bereich liegt innerhalb einer ausgewiesenen 30-Zone.

Die Einrichtung eines Einbahnstraßensystems ist wenig zweckmäßig.

Im Oktober sollen im Stadtgebiet, bei entsprechender Witterung, Reparatur-

        maßnahmen an der Straßenoberfläche erfolgen.  .