Auszug - Sonstiges  

Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 04.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Beratungsraum 29 - Rathaus II
Ort: Burgstraße 15, 17389 Anklam

Fragen Herr Kohn/Antwort Frau Moor:

Stand Gellendiner Weg  - Planung läuft derzeit auf Hochtouren, schwierige Entwässerungsverhältnisse, Ableitung in Flugplatzbahn – Einsparung Kosten, Ankauf ist durch Hauptausschuss genehmigt, Einwohnerversammlung wird stattfinden, Anliegerbeiträge werden erhoben

Stand Schwimmhalle – Zuarbeit an Landesförderinstitut zur baufachlichen Prüfung ist erfolgt (Wirtschaftlichkeitsberechnung und energetische Berechnung sowie Gegenüberstellung Variante Ersatzneubau) – Antwort ist noch offen

Stand Schulcampus -  Finanzierung ist gesichert: EFRE          9,5 Mio €

Strategiefonds          3,9 Mio €

Städtebau-FM          1,2 Mio € Außenanl.

Sonderbedarfszuw.   2,0 Mio €              

Summe FM              16,6 Mio €

Eigenmittel        2,2 Mio €             

Gesamtkosten          18,8 Mio €

Zuwendungsbescheide werden erwartet. Derzeit laufen Vorbereitungen für die Vorrichtung  Haus der Bildung für den Umbau als Ersatzschule für die Bauzeit.

Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LED – auch Stretense und Pelsin bis 2022

Abholzarbeiten bei ALDI Rudolf-Diesel-Str. – Baumschnitt ist nicht beräumt. Die Fläche gehört nicht der Stadt. Wird in der Verwaltung geklärt.

 

Fragen Frau Stoll/Antwort Frau Moor:

Stand Altes Gericht -  Frist für Bauantrag läuft im September 2018 aus. Konzeptüberarbeitung läuft beim Investor. Zur Zeit hat die Verwaltung noch keine Handhabe.

Bebauung K2-Hansequartier -  Gesprächstermin mit dem Investor ist am 23.04.2018 beim Bürgermeister (K2HanseGmbH Berlin); Die Ausschussmitglieder möchten zur nächsten Sitzung eine Antwort.

Gebäude Baustraße/Ecke Parkallee -   DRK ist Eigentümer. Derzeit läuft ein Klageverfahren wegen Verweigerung der Abrissgenehmigung durch die Bauordnungsbehörde. Schwebendes Verfahren