Auszug - Haushaltssatzung 2018 des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam  

Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 31.01.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Beratungsraum 29 - Rathaus II
Ort: Burgstraße 15, 17389 Anklam
2018/FB2/054 Haushaltssatzung 2018 des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta

Herr Dr. Butzke erklärt, dass das Städtebauliche Sondervermögen von der BIG-Städtebau GmbH nach dem Prinzip der Kameralistik bewirtschaftet wird.

 

Frau Kriemann verlässt um 17:30 Uhr die Sitzung.

 

Dieses Sondervermögen ist in den doppischen Haushalt umzuwandeln. Der Haushalt ist in der Regel ausgeglichen. Frau Thurow ergänzt, dass eine Kostenfinanzierungsübersicht mit Einzelmaßnahmen im Bericht über die Beteiligungen S. 7 bis 35 eizusehen sind.    

 


Über die Vorlage wird mit folgendem Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung 2018 des Städtebauliches Sondervermögens der Hansestadt Anklam, welche folgende Festsetzungen trifft:

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

 

 1. im Ergebnishaushalt

a)                   der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf1.009.400 EUR

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf1.009.400 EUR

der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR

 

b)                   der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf0 EUR

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf0 EUR

der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR

 

c)                   das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf0 EUR

die Einstellung in Rücklagen auf0 EUR

die Entnahmen aus Rücklagen auf0 EUR

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf0 EUR

 

 

 

2. im Finanzhaushalt

a)die ordentlichen Einzahlungen auf1.009.400 EUR

die ordentlichen Auszahlungen auf1.012.900 EUR

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf-3.500 EUR

 

b)die außerordentlichen Einzahlungen auf0 EUR

die außerordentlichen Auszahlungen auf0 EUR

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf0 EUR

 

c)die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf1.589.700 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf1.491.900 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf97.800 EUR

 

d)die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR

 

festgesetzt.

 

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf0 EUR.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf0 EUR

 

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt
auf0 EUR

 

 

 

§ 5 Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember 2013 betrug  1.416.924,33 EUR

 

 

§ 6 Weitere Vorschriften

 

Entfällt

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

4