Auszug - Anträge des Ortsvorstehers des Ortsteiles Stretense zur Haushaltssatzung 2017 der Hansestadt Anklam  

Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
TOP: Ö 4.1
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: an Verwaltung zurück verwiesen
Datum: Mi, 17.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Gotisches Giebelhaus
Ort: Frauenstraße 12, 17389 Anklam
2017/FB2/041-67 Anträge des Ortsvorstehers des Ortsteiles Stretense zur Haushaltssatzung 2017 der Hansestadt Anklam
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Antrag
Unterzeichner FB/SG:1. Marco Schulz
2. Ortsvorsteher
Bezüglich:
2017/FB2/041
Federführend:Ortsvorsteher Bearbeiter/-in: Bothmann, Sybille

Es wird darauf hingewiesen, dass der Antrag 1. des Ortsvorstehers einem vorliegenden Antrag des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Soziales entspricht.

 

Die Anträge 2 und 3 sind nicht finanziell untersetzt. Eine Berücksichtigung könnte daher frühestens in einem Nachtragshaushalt erfolgen.

 

Zum Antrag auf namentliche Abstimmung wird festgestellt, dass der Ortsvorsteher keine gesetzliche Legitimation besitzt einen derartigen Antrag zu stellen.

 

Im Laufe der darauf einsetzenden Diskussion werden Anträge gstellt.

 

Herr Campe, CDU, beantragt namentliche Abstimmung.

 

Herr Göritz, CDU, beantragt, 500 EURO als Zuschuss für den Jugendclub in den Haushaltsplan einzustellen.

 

Herr C. Schröder, IfA, beantragt die Verweisung des Vorganges in den Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales.

 

Herr Lange, Jurist weist darauf hin, dass Anträge zur Geschäftsordnung vor inhaltlichen Anträgen abzustimmen sind. Bei dem Antrag auf Verweisung des Vorganges in den Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales handelt es sich um einen Antrag zur Geschäftsordnung.

 

 


Die Stadtvertreter stimmen über den Antrag auf Verweisung des Vorganges in den Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales ab.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

9

Enthaltungen:

0

 

Der Antrag zur Verweisung des Vorganges in den zuständigen Fachausschuss ist angenommen. Die Abstimmung über den Antrag von Herrn Göritz erübrigt sich damit.