Auszug - 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1-2005 "Errichtung eines ALDI-Marktes" in der Silostraße der Stadt Anklam hier: 1. Beschluss über die Annahme des Bebauungsplanes 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1-2005 "Errichtungeines ALDI-Marktes" in der Silostraße der Stadt Anklam 2. Billigung der Begründung 3. Beschluss der Bekanntgabe  

Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
TOP: Ö 11
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.10.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 19:03 Anlass: Sitzung
Raum: Gotisches Giebelhaus
Ort: Frauenstraße 12, 17389 Anklam
2016/FB1/100 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1-2005 "Errichtung eines ALDI-Marktes" in der Silostraße der Stadt Anklam
hier: 1. Beschluss über die Annahme des Bebauungsplanes 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1-2005 "Errichtung eines ALDI-Marktes" in der Silostraße der Stadt Anklam
2. Billigung der Begründung
3. Beschluss der Bekanntgabe
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Thurow
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Kriemann, Manuela

 

 


Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1-2005 „Errichtung eines ALDI – Marktes“ in der Silostraße der Stadt Anklam als Satzung.

 

  1. Die Begründung, die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3 c UVPG (Anlage 1) und der artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (Anlage2) werden gebilligt.
                  
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 1. Änderung und Ergänzung des

Bebauungsplanes Nr. 1-2015 „Errichtung eines ALDI-Marktes“ in der Silostraße der               Stadt Anklam entsprechend der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam bekannt zu               machen. Dabei ist anzugeben, wo die Planzeichnung und Begründung mit der allge-              meinen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3 c UVPG, dem artenschutzrechtlichen               Fachbeitrag während der Dienststunden von jedermann einzusehen ist und über den               Inhalt Auskunft verlangen kann.  

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

22

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1