Auszug - 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1-2005 "Errichtung eines ALDI-Marktes" in der Silostraße der Stadt Anklam hier: 1. Beschluss über die Annahme des Bebauungsplanes 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1-2005 "Errichtungeines ALDI-Marktes" in der Silostraße der Stadt Anklam 2. Billigung der Begründung 3. Beschluss der Bekanntgabe
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | Beschlussart: | (offen) | |||||
Datum: | Mi, 19.10.2016 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:00 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Beratungsraum 29 - Rathaus II | |||||||
Ort: | Burgstraße 15, 17389 Anklam | |||||||
2016/FB1/100 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1-2005 "Errichtung eines ALDI-Marktes" in der Silostraße der Stadt Anklam hier: 1. Beschluss über die Annahme des Bebauungsplanes 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1-2005 "Errichtung eines ALDI-Marktes" in der Silostraße der Stadt Anklam 2. Billigung der Begründung 3. Beschluss der Bekanntgabe |
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Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Beschlussvorlage | |||||
Unterzeichner FB/SG: | Frau Thurow | |||||||
Federführend: | Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | Bearbeiter/-in: | Kriemann, Manuela | |||||
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Beschlussvorschlag:
- Die Stadtvertretung beschließt die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1-2005 „Errichtung eines ALDI – Marktes“ in der Silostraße der Stadt Anklam als Satzung.
- Die Begründung, die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3 c UVPG (Anlage 1) und der artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (Anlage2) werden gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1-2015 „Errichtung eines ALDI-Marktes“ in der Silostraße der Stadt Anklam entsprechend der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Planzeichnung und Begründung mit der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3 c UVPG, dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag während der Dienststunden von jedermann einzusehen ist und über den Inhalt Auskunft verlangen kann.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 9 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |