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Auszug - 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1-2005 "Errichtung eines ALDI-Marktes" in der Silostraße der Stadt Anklam hier: 1. Beschluss über die Annahme des Bebauungsplanes 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1-2005 "Errichtungeines ALDI-Marktes" in der Silostraße der Stadt Anklam 2. Billigung der Begründung 3. Beschluss der Bekanntgabe  

Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 19.10.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Beratungsraum 29 - Rathaus II
Ort: Burgstraße 15, 17389 Anklam
2016/FB1/100 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1-2005 "Errichtung eines ALDI-Marktes" in der Silostraße der Stadt Anklam
hier: 1. Beschluss über die Annahme des Bebauungsplanes 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1-2005 "Errichtung eines ALDI-Marktes" in der Silostraße der Stadt Anklam
2. Billigung der Begründung
3. Beschluss der Bekanntgabe
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Thurow
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Kriemann, Manuela

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1-2005 „Errichtung eines ALDI – Marktes“ in der Silostraße der Stadt Anklam als Satzung.

 

  1. Die Begründung, die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3 c UVPG (Anlage 1) und der artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (Anlage2) werden gebilligt.                                                                                                                             
                  
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1-2015 „Errichtung eines ALDI-Marktes“ in der Silostraße der Stadt Anklam entsprechend der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Planzeichnung und Begründung mit der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3 c UVPG, dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag während der Dienststunden von jedermann einzusehen ist und über den Inhalt Auskunft verlangen kann. 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0