Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | ||||||||
TOP: | Ö 4 | |||||||
Gremium: | Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | Beschlussart: | (offen) | |||||
Datum: | Mi, 14.10.2015 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:50 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Beratungsraum 29 - Rathaus II | |||||||
Ort: | Burgstraße 15, 17389 Anklam | |||||||
2015/FB1/010 Kostenspaltungsbeschluss zur Veranlagung der Teileinrichtung Beleuchtungseinrichtungen in der Tuchowstraße (Anlage 1) | ||||||||
Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Beschlussvorlage | |||||
Unterzeichner FB/SG: | Sylvia Thurow | |||||||
Federführend: | Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | Bearbeiter/-in: | Thiel, Ivonne | |||||
Frau Thiel informiert über alle Kostenspaltungsbeschlüsse der TOP 4 bis 12. Im Jahr 2013 wurden die Eigentümer und Anwohner über die Beleuchtungsarbeiten informiert. Diese Maßnahmen wurden auch 2013 durchgeführt. Das Beitragsrecht fordert den Ausbaubeitrag von den Eigentümern. Jede Maßnahme ist einzelnd abzurechnen. Da die Beiträge zwischen 30,00 € bis 100,00 € pro Einwohner liegen, besteht keine Pflicht zur Vorinformation. Nach einer kurzen Diskussion erklärt Herr Berkhahn, dass er von der Verwaltung eine schriftliche Information haben möchte, dass im öffentlichen Straßenraum keine Leuchtenköpfe aus Glas zulässig sind.
Über die Vorlage wird mit folgendem Beschlussvorschlag abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt:
den Beitrag für die Teileinrichtung Straßenbeleuchtung gemäß § 3 (2) Pkt. 7 der „Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen“ (Straßenausbaubeitragssatzung) der Tuchowstraße – Anlage 1 im Wege der Kostenspaltung nach § 7 (3) KAG M-V i. V. m. § 6 der o.g. Satzung selbstständig zu erheben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 10 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Enthaltungen: | 0 |