Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Soziales | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales | Beschlussart: | (offen) | |||||
Datum: | Di, 13.10.2015 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 18:00 - 20:15 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Beratungsraum 29 - Rathaus II | |||||||
Ort: | Burgstraße 15, 17389 Anklam | |||||||
2015/FB2/004 Anzeige der Übertragung von Haushaltsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2014 in das Haushaltsjahr 2015 | ||||||||
Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Informationsvorlage | |||||
Unterzeichner FB/SG: | Dr. Detlef Butzke | |||||||
Federführend: | Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste | Bearbeiter/-in: | Strumpf, Uta | |||||
Herr Dr. Butzke weist daraufhin, dass es sich um eine Informationsvorlage handelt. Somit entfällt die Abstimmung.
Herr Schröder fragt an, ob die Übertragungen im Grunde das Defizit des Haushaltes erhöh-
en.
Herr Dr. Butzke weist darauf hin, dass in jedem Fall die Liquidität abgesichert sein muss.
Herr Schülke fragt an, ob Änderung am Zahlenwerk vorgenommen werden kann.
Herr Dr. Butzke erklärt, wenn sinnlose Maßnahmen erfolgt sind, können diese geändert bzw. storniert oder sogar ganz aufgelöst werden.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam nimmt gemäß § 15 (5) der Gemeinde-Haushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) vom 25. Februar 2008 die Übertragung von Haushaltsermächtigungen des Haushaltsjahres 2014 in das Haushaltsjahr 2015 lt. Anlage zur Kenntnis.