Auszug - Anzeige der Übertragung von Haushaltsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2014 in das Haushaltsjahr 2015
Sitzung des Ausschusses für Finanzen | ||||||||
TOP: | Ö 5 | |||||||
Gremium: | Ausschuss für Finanzen | Beschlussart: | zur Kenntnis genommen | |||||
Datum: | Mo, 12.10.2015 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 16:30 - 19:30 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Beratungsraum 18 - Rathaus I | |||||||
Ort: | Markt 3, 17389 Anklam | |||||||
2015/FB2/004 Anzeige der Übertragung von Haushaltsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2014 in das Haushaltsjahr 2015 | ||||||||
Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Informationsvorlage | |||||
Unterzeichner FB/SG: | Dr. Detlef Butzke | |||||||
Federführend: | Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste | Bearbeiter/-in: | Strumpf, Uta | |||||
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Herr Dr. Butzke gibt Erläuterungen zur Informationsvorlage.
Frau Rilinger führt aus, dass es zwar um eine Kenntnisnahme geht, die Stadtvertretung aber durchaus nach § 15 Maßnahmen aus sachlichem Grund streichen kann. Das ist situationsabhängig. Manchmal ist es sinnvoll, neu zu planen statt einer Übertragung durchzuführen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam nimmt gemäß § 15 (5) der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) vom 25. Februar 2008 die Übertragung von Haushaltsermächtigungen des Haushaltsjahres 2014 in das Haushaltsjahr 2015 lt. Anlage zur Kenntnis.