Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | ||||||||
TOP: | Ö 5 | |||||||
Gremium: | Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 13.07.2015 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 17:45 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Beratungsraum 29 - Rathaus II | |||||||
Ort: | Burgstraße 15, 17389 Anklam | |||||||
2015/FB2/003 Redaktionelle Korrekturen am Haushaltsbeschluss 2015/16 | ||||||||
Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Beschlussvorlage | |||||
Unterzeichner FB/SG: | Dr. Detlef Butzke | |||||||
Federführend: | Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste | Bearbeiter/-in: | Dr. Butzke, Detlef | |||||
Frau Bartelt informiert, dass auf Grund der Verfügung der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde einige Korrekturen am Haushaltsbeschluss gefordert wurden.
Beschlussvorschlag:
(Abstimmung im Block)
(1)
Die Stadtvertretung ergänzt ihren am 12.3.2015 unter DS FB 2/154/2015 (Haushaltsplan 2015/16 der Hansestadt Anklam) gefassten Beschluss aus formalen Gründen wie folgt:
Die Haushaltssatzung trifft folgende Festsetzungen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Im Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 wird/werden
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| in 2015 | in 2016 |
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| EUR | EUR |
1. | im Ergebnishaushalt |
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a) | der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf | 13.124.300 | 15.574.400 |
| der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf | 20.206.600 | 18.723.800 |
| der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf | -7.082.300 | -3.149.400 |
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b) | der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf | 0 | 0 |
| der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf | 20.000 | 20.000 |
| der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf | -20.000 | -20.000 |
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c) | das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf | -7.102.300 | -3.169.400 |
| die Einstellung in Rücklagen auf | 0 | 0 |
| die Entnahmen aus Rücklagen auf | 0 | 0 |
| das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf | -7.102.300 | -3.169.400 |
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2. | im Finanzhaushalt |
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a) | die ordentlichen Einzahlungen auf | 12.415.900 | 14.860.100 |
| die ordentlichen Auszahlungen auf | 17.428.500 | 15.865.500 |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -5.012.600 | -1.005.400 |
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b) | die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0 | 0 |
| die außerordentlichen Auszahlungen auf | 20.000 | 20.000 |
| der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -20.000 | -20.000 |
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c) | die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 3.795.200 | 8.408.700 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 4.509.600 | 11.805.800 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -714.400 | -3.397.100 |
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d) | die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 6.513.200 | 5.961.400 |
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 766.200 | 1.538.900 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 5.747.000 | 4.422.500 |
festgesetzt.
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| in 2015 | in 2016 | |
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| EUR | EUR | |
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | ||||
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 714.400 | 3.397.100 | ||
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§ 3 Verpflichtungsermächtigungen | ||||
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 17.165.000 | 1.050.000 | ||
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§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit | ||||
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf | 3.729.524 | 5.251.024 | ||
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§ 5 Hebesätze | ||||
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| v.H. | v.H. | ||
1. | Grundsteuer |
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| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) | 275 | 275 | |
| b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 375 | 375 | |
2. | Gewerbesteuer | 400 | 400 | |
§ 6 Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 96,9 Vollzeitäquivalente (VzÄ) im Jahr 2015 und 96,4 VzÄ im Jahr 2016.
§ 7 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug vorläufig 102.667.959,09 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt 100.697.759,09 EUR und zum 31.12. des Haushaltsjahres 94.707.959,09 EUR.
§ 8 Wertgrenzen
a) Als wesentlich im Sinne des § 48 Abs.2 Nr.1 KV M-V gilt eine Erhöhung des Jahresfehlbetrages im Ergebnishaushalt um 10 v. H.
b) Als wesentlich im Sinne des § 48 Abs.2 Nr.2 KV M-V gilt eine Erhöhung des Saldos zwischen ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen im Finanzhaus-halt um 10 v. H.
c) Als erheblich sind Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen im Sinne des
§ 48 Abs.2 Nr.3 KV M-V anzusehen, wenn sie im Einzelfall 2 v. H. der Gesamtaufwendungen/Gesamtauszahlungen des laufenden Haushaltsjahres übersteigen.
d) Als geringfügig im Sinne von § 48 Abs.3 Nr.1 KV M-V gelten Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen und Aufwendungen und Auszahlungen für Instandsetzungen an Bauten und Anlagen, wenn sie 2 v. H. der Auszahlungen für die Investitionstätigkeit nicht übersteigen.
a) Die Wesentlichkeitsgrenze für Ein- bzw. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, die
nach § 4 Abs. 12 GemHVO zu erläutern sind, wird auf 25.000 EUR festgelegt. Investive Zuschüsse an Dritte sind auch unterhalb dieser Grenze zu erläutern.
b) Für die Veranschlagung von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ist unter mehreren
in Betracht kommenden Alternativen ein Wirtschaftlichkeitsvergleich gemäß § 9 Abs. 1 GemHVO durchzuführen, wenn die Wertgrenzen für eine beschränkte Ausschreibung gemäß aktuellem Wertgrenzenerlass des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V überschritten werden. Die Ergebnisse des Vergleiches sind in den Planunterlagen darzustellen.
c) Ausnahmen von § 9 Abs. 2 der GemHVO, wonach finanzielle Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen erst veranschlagt werden dürfen, wenn Pläne, Kostenberechnungen, ein Investitionszeitenplan und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die gesamten Investitionskosten sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter ersichtlich sind, werden gemäß § 9 Abs. 3 GemHVO unterhalb einer Wertgrenze von
100.000 EUR für zulässig erklärt. Die Inanspruchnahme der Ausnahme ist zu begründen.
d) Bei Ansätzen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit bleiben die Ermächtigungen
bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck gemäß § 15 Abs. 2 GemHVO bestehen, längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres. Werden Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Haushaltsjahr nicht begonnen, bleiben die Ermächtigungen bis zum Ende des Haushaltsfolgejahres bestehen.
e) Eine Übertragung der Ermächtigungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erfolgt grundsätzlich nur auf Antragstellung der Fachämter im Zuge des jeweiligen Jahresabschlusses. Eine Übertragung erfolgt nicht bzw. nur anteilig, wenn die Einzahlungen, die zur Deckung verwendet werden sollten, nicht bzw. nur anteilig erzielbar sind. Handelt es sich hierbei um Kredite, deren Ermächtigungen nach § 52 Abs. 3 KV M-V mit Bekanntmachung der Haushaltssatzung erlöschen würden, so wird von der Ermächtigung im erforderlichen Umfang rechtzeitig Gebrauch gemacht.
Zur Bildung von Sonstigen Rückstellungen für übertragenen Urlaub wird je Mitarbeiter/in
ein Mindestanspruch von 6 Resturlaubstagen als verhältnismäßig betrachtet.
Zur Bildung von Sonstigen Rückstellungen für übertragene Mehrstunden wird je
Mitarbeiter/in ein Mindestanspruch von 40 Mehrstunden am Jahresende als verhältnis-
mäßig betrachtet.
Die rechtsaufsichtsbehördliche Genehmigung durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald wurde am ___ . ___ . ______ erteilt.
Anklam, ___ . ___ . ______Siegel
Michael Galander
Bürgermeister
Veröffentlicht gemäß § 48 Kommunalverfassung
Die Haushaltssatzung der Hansestadt Anklam für die Haushaltsjahre 2015 / 2016 liegt im Rathaus in Anklam, Markt 3, Zimmer 17 während der Dienstzeiten öffentlich aus. Es wird auf
die Regelung des § 5 (5) Kommunalverfassung hingewiesen.
Michael Galander Siegel
Bürgermeister
(2)
Die Stadtvertretung ergänzt den am 12.3.2015 unter DS FB 2/154/2015
(Haushaltsplan 2015/16 der Hansestadt Anklam) beschlossenen Haushaltsplan mit folgenden Anlagen:
(3)
Die Stadtvertretung ergänzt die am 12.3.2015 unter DS FB 2/154/2015
(Haushaltsplan 2015/16 der Hansestadt Anklam) beschlossenen Teilhaushalte zum Haushaltsplan mit folgenden Übersichten:
(4)
Die Stadtvertretung ergänzt den am 12.3.2015 unter DS FB 2/154/2015
(Haushaltsplan 2015/16 der Hansestadt Anklam) beschlossenen Vorbericht zum Haushaltsplan:
a) mit folgender Bemerkung:
Die maßnahmebezogene Verwendung der Sonderhilfe des Landes in Höhe von jährlich
121.100 € (ausgewiesen unter Produkt 61100) gestaltet sich wie folgt:
Maßnahme | Produkt | Maßnahme | 2015 (€) | 2016 (€) |
Städtebauförderung | 51102 | 8901 | 121.100 | 121.100 |
b) mit einer Übersicht der wesentlichen Investitionen und der daraus entstehenden
Folgekosten (der vorliegenden Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügt).
Herr Berkhahn lässt über die Beschlussvorlage wie folgt abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 9 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 2 |