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Betreff |
Drucksache |
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Ö 1 |
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Eröffnung und Bestätigung der Tagesordnung |
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Ö 2 |
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2. Änderung des B-Planes 7 - 1992 "Gewerbegebiet Anklam, Teilfläche Süd - Ost
hier: Änderung der Festsetzungen für das Baufeld Baufeld 2.1 von bisher "Sondergebiet großflächiger Einzelhandel - Zweckbestimmung Möbelmarkt und Möbelproduktion" in zukünftig "Gewerbegebiet" |
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FB1/020/2007 |
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Ö 3 |
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3. Änderung des B-Planes 7 - 1992 "Gewerbegebiet Anklam, Teilfläche Süd - Ost"
hier: Änderung der Festsetzungen für Teile der Baufelder 1.1 und 1.2 von bisher "öffentliche bzw. private Grünanlage" und "Umgrenzung von Flächen, die für den Erhalt bzw. die Bepflanzung mit Bäumen und Sträuchern vorgesehen sind" in "Gewerbegebiet" |
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FB1/022/2007 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: - Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes 7 – 1992 „Gewerbegebiet Anklam, Teilfläche Süd – Ost“, die die Änderung der Festsetzungen für Teile der Baufelder 1.1 und 1.2 von bisher „öffentliche bzw. private Grünanlage“ und „Umgrenzung von Flächen, die für den Erhalt bzw. die Bepflanzung mit Bäumen und Sträucher vorgesehen sind“ in „Gewerbegebiet“ zum Inhalt hat.
- Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Bauleitplanverfahren durchzuführen.
- Die Stadtvertretung beschließt, dass jegliche im Zusammenhang mit der Bebauungsplanänderung entstehenden Kosten durch den Antragsteller zu tragen sind.
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23.05.2007 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt |
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Ö 3 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss:Beschlussvorschlag: - Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes 7 – 1992 „Gewerbegebiet Anklam, Teilfläche Süd – Ost“, die die Änderung der Festsetzungen für Teile der Baufelder 1.1 und 1.2 von bisher „öffentliche bzw. private Grünanlage“ und „Umgrenzung von Flächen, die für den Erhalt bzw. die Bepflanzung mit Bäumen und Sträucher vorgesehen sind“ in „Gewerbegebiet“ zum Inhalt hat.
- Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Bauleitplanverfahren durchzuführen.
- Die Stadtvertretung beschließt, dass jegliche im Zusammenhang mit der Bebauungsplanänderung entstehenden Kosten durch den Antragsteller zu tragen sind.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: | 6 | Nein-Stimmen: | 0 | Enthaltungen: | 0 |
16:30 Uhr – Frau Jasinski verlässt die Sitzung, somit sind noch 5 Ausschussmitglieder anwesend.
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31.05.2007 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam |
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Ö 7 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: - Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes 7 – 1992 „Gewerbegebiet Anklam, Teilfläche Süd – Ost“, die die Änderung der Festsetzungen für Teile der Baufelder 1.1 und 1.2 von bisher „öffentliche bzw. private Grünanlage“ und „Umgrenzung von Flächen, die für den Erhalt bzw. die Bepflanzung mit Bäumen und Sträucher vorgesehen sind“ in „Gewerbegebiet“ zum Inhalt hat.
- Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Bauleitplanverfahren durchzuführen.
- Die Stadtvertretung beschließt, dass jegliche im Zusammenhang mit der Bebauungsplanänderung entstehenden Kosten durch den Antragsteller zu tragen sind.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: | 20 | Nein-Stimmen: | 0 | Enthaltungen: | 0 |
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N 4 |
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Protokollkontrolle |
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N 5 |
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Verkauf der Parzellen 2.1 und 2.2 im Gewerbegebiet Süd-Ost |
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N 6 |
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Verkauf der Parzellen 1.1 bis 1.4, 4.1 bis 4.3, 8.2 und 8.3 im Gewerbegebiet Süd-Ost |
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N 7 |
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Informationen des Bauamtsleiters |
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N 8 |
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Sonstiges |
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N 9 |
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Schließen der Sitzung |
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