Die Niederschrift wurde vom Gremium noch nicht zur Kenntnis genommen! - öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt  

Bezeichnung: öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt
Datum: Di, 25.04.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:00 Anlass: Sitzung

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Eröffnung und Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2     hier: 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes 3 - 1995 "Neubau eines Baumarktes mit Gartencenter"  
BA/311/2006  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die 1. Änderung der Satzung der Hansestadt Anklam über den Vorhaben- und Erschließungsplan 3 – 1995 „Neubau eines Baumarktes mit Gartencenter“ mit einer erweiterten Verkaufsfläche von 949,95 qm  gegenüber den bisher vorhandenen 6930 qm Verkaufsfläche (Verkaufsfläche neu 7879,95 qm).
  2. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam bestimmt, dass die Hansestadt Anklam von jeglichen Kosten im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Vorhaben- und Erschließungsplanes freigehalten wird. Die Verwaltung wird beauftragt, den Abschluss eines Durchführungsvertrages vorzubereiten. Der Vertrag ist nach Abstimmung mit dem Antragsteller der Stadtvertretung zum Beschluss vorzulegen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauleitplanverfahren durchzuführen.

 

 

   
    26.04.2006 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die 1. Änderung der Satzung der Hansestadt Anklam über den Vorhaben- und Erschließungsplan 3 – 1995 „Neubau eines Baumarktes mit Gartencenter“ mit einer erweiterten Verkaufsfläche von 949,95 qm  gegenüber den bisher vorhandenen 6930 qm Verkaufsfläche (Verkaufsfläche neu 7879,95 qm).

 

  1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam bestimmt, dass die Hansestadt Anklam von jeglichen Kosten im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Vorhaben- und Erschließungsplanes freigehalten wird. Die Verwaltung wird beauftragt, den Abschluss eines Durchführungsvertrages vorzubereiten. Der Vertrag ist nach Abstimmung mit dem Antragsteller der Stadtvertretung zum Beschluss vorzulegen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauleitplanverfahren durchzuführen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

7

Enthaltungen:

6

 

 

Ö 3     Vortstellung zu Bebauungsvarianten der Markt-West-Seite Variante I Vorstellung durch das Büro D.Neuhaus+Partner GmbH Variante II Vorstellung durch das Büro Butt+Partner GbR (ohne Vorlage)      
N 4     Informationen des Bauamtsleiters      
N 5     Sonstiges      
N 6     Schließen der Sitzung