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TOP | Betreff | Drucksache | |||||||||
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Ö 1 | Eröffnung und Bestätigung der Tagesordnung | ||||||||||
Ö 2 | Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der SVV vom 23.06.2011 | ||||||||||
Ö 3 | Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 23.06.2011 | ||||||||||
Ö 4 | Protokolle der Hauptausschusssitzungen vom 28.04.2011 und 30.06.2011 | ||||||||||
Ö 5 | Verkehrsberuhigungskonzept Innenstadt | ||||||||||
Ö 6 | 1. Nachtragshaushaltsplan der Hansestadt Anklam für das Haushaltsjahr 2011 | FB2/089/2011 | |||||||||
Ö 7 | 1. Änderung der Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Betreiben von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten | FB2/087/2011 | |||||||||
Ö 8 | 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam | FB1/467/2011 | |||||||||
Ö 9 | Überplanmäßige Ausgabe - HHST 1300-550100 - Haltung Fahrzeuge TLF 24/50 und Zusatzgerätetechnik | FB3/076/2011 | |||||||||
Ö 10 | Richtlinie zur Verleihung der "Ehrennadel der Hansestadt Anklam" | BV/027/2011 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die „Richtlinie zur Verleihung der „Ehrennadel der Hansestadt Anklam“ “ in nachfolgender Fassung:
Richtlinie zur Verleihung der „Ehrennadel der Hansestadt Anklam“
sowie damit vergleichbaren Institutionen (z.B. Vereine als Ganzes, Feuerwehren) sind zulässig.
1. Über jeden Vorschlag wird einzeln in offener Wahl unter Ausschluss einer namentlichen Abstimmung darüber abgestimmt, wer in die Vorauswahl kommt. In der Vorauswahl sind alle Vorschläge, die die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Ausschusses für Schule, Kultur, Sport, Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales erhalten haben.
2. Über die in der Vorauswahl verbliebenen Vorschläge wird in geheimer Wahl abgestimmt. Jedes Mitglied des Ausschusses für Schule, Kultur, Sport, Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales hat maximal 5 Stimmen. Die Vorschläge mit den 5 höchsten Stimmenzahlen stellen die Entscheidung des Ausschusses für Schule, Kultur, Sport, Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales dar.
3. Sollten bei der Abstimmung im zweiten Wahlgang auf Grund von Stimmengleichheit ggf. mehr als 5 Vorschläge gewählt werden, so ist in einem weiteren geheimen Wahlgang über die Vorschläge mit Stimmengleichheit noch einmal zu entscheiden. Hierbei hat jedes Ausschussmitglied noch maximal so viele Stimmen, wie zur Vervollständigung der 5 Vorschläge jeweils noch erforderlich sind.
13. Die Richtlinie dient dem internen Gebrauch.
14. Die Richtlinie tritt mit der Beschlussfassung der Stadtvertretung in Kraft.
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18.08.2011 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | |||||||||||
Ö 10 - abgelehnt | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die „Richtlinie zur Verleihung der „Ehrennadel der Hansestadt Anklam“ “ in nachfolgender Fassung:
Richtlinie zur Verleihung der „Ehrennadel der Hansestadt Anklam“
sowie damit vergleichbaren Institutionen (z.B. Vereine als Ganzes, Feuerwehren) sind zulässig.
1. Über jeden Vorschlag wird einzeln in offener Wahl unter Ausschluss einer namentlichen Abstimmung darüber abgestimmt, wer in die Vorauswahl kommt. In der Vorauswahl sind alle Vorschläge, die die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Ausschusses für Schule, Kultur, Sport, Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales erhalten haben.
2. Über die in der Vorauswahl verbliebenen Vorschläge wird in geheimer Wahl abgestimmt. Jedes Mitglied des Ausschusses für Schule, Kultur, Sport, Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales hat maximal 5 Stimmen. Die Vorschläge mit den 5 höchsten Stimmenzahlen stellen die Entscheidung des Ausschusses für Schule, Kultur, Sport, Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales dar.
3. Sollten bei der Abstimmung im zweiten Wahlgang auf Grund von Stimmengleichheit ggf. mehr als 5 Vorschläge gewählt werden, so ist in einem weiteren geheimen Wahlgang über die Vorschläge mit Stimmengleichheit noch einmal zu entscheiden. Hierbei hat jedes Ausschussmitglied noch maximal so viele Stimmen, wie zur Vervollständigung der 5 Vorschläge jeweils noch erforderlich sind.
13. Die Richtlinie dient dem internen Gebrauch.
14. Die Richtlinie tritt mit der Beschlussfassung der Stadtvertretung in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Damit ist die Beschlussvorlage abgelehnt. Herr Schröder lässt daraufhin über den Antrag von Herrn Rusch abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 7 Enthaltungen: 3
Damit ist beschlossen,
dass eine Hauptausschusssitzung zur gleichen Problematik einberufen wird.
Nach dieser Beschlussvorlage wird um 17:00 Uhr in die Pause eingetreten. |
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Ö 11 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||
Ö 12 | Informationen des Bürgermeisters | ||||||||||
N 13 | Vergabe der Leistungen zur Durchführung von Reinigungs- und Mahdleistungen auf öffentlichen Plätzen, Parkplätzen, Busbahnhof in der Hansestadt Anklam | ||||||||||
N 14 | Vergabe von Leistungen zur Durchführung Straßenreinigung und Winterdienst an Bushaltestellen, Kreuzungen, Verkehrsinseln, Reinigung Straßen (manuell) sowie Papierkorbentleerung in der Hansestadt Anklam | ||||||||||
N 15 | Vergabe der Leistungen zur Durchführung des Winterdienstes und der Reinigung auf öffentlichen Geh- und Radwegen, Straßen an städtischen Grundstücken und dem Markt in der Hansestadt Anklam | ||||||||||
N 16 | Vergabe von Leistungen zur Durchführung des Winterdienstes Route B auf öffentlichen Straßen in der Hansestadt Anklam | ||||||||||
N 17 | Vergabe der Leistungen zur Durchführung des Winterdienstes der Route A auf öffentlichen Straßen in der Hansestadt Anklam | ||||||||||
N 18 | Lukas Hospital g GmbH, Hospitalstraße 19 - Grundschuldbestellung und Verlängerung Laufzeit beschränkte persönliche Dienstbarkeit | ||||||||||
N 19 | Verkauf des Grundstückes in Anklam, Neue Torstraße 7 | ||||||||||
N 20 | Kauf landwirtschaftlicher Flächen (Bauerwartungsland) zur Errichtung einer Fahrsiloanlage | ||||||||||
N 21 | Schließen der Tagung | ||||||||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Auszug / Amtliche Bekanntmachung (88 KB) | (66 KB) |