Tagesordnung - öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung  

Bezeichnung: öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
Datum: Do, 18.08.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 18:10 Anlass: Sitzung
Anlagen:
Auszug / Amtliche Bekanntmachung PDF-Dokument

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Eröffnung und Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der SVV vom 23.06.2011      
Ö 3  
Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 23.06.2011      
Ö 4  
Protokolle der Hauptausschusssitzungen vom 28.04.2011 und 30.06.2011      
Ö 5  
Verkehrsberuhigungskonzept Innenstadt      
Ö 6  
1. Nachtragshaushaltsplan der Hansestadt Anklam für das Haushaltsjahr 2011
FB2/089/2011  
Ö 7  
1. Änderung der Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Betreiben von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten  
FB2/087/2011  
Ö 8  
6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam  
FB1/467/2011  
Ö 9  
Überplanmäßige Ausgabe - HHST 1300-550100 - Haltung Fahrzeuge TLF 24/50 und Zusatzgerätetechnik  
FB3/076/2011  
Ö 10  
Richtlinie zur Verleihung der "Ehrennadel der Hansestadt Anklam"  
BV/027/2011  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die „Richtlinie zur Verleihung der „Ehrennadel der Hansestadt Anklam“ “ in nachfolgender Fassung:

 

Richtlinie zur Verleihung der „Ehrennadel der Hansestadt Anklam“

 

  1. Die Hansestadt Anklam verleiht jährlich anlässlich des Empfanges der Hansestadt Anklam die „Ehrennadel der Hansestadt Anklam“ (Ehrennadel). Im Einzelfall ist auch die Verleihung aus besonderem Anlass zulässig. 

 

  1. Mit der Ehrennadel werden Bürger ausgezeichnet, die sich durch ein hohes Engagement in besonderer Weise um die zivilgesellschaftlichen Interessen der Hansestadt Anklam verdient gemacht haben.

 

  1. Vorschlagsberechtigt sind neben den Einwohnern der Hansestadt Anklam alle ortsansässigen Vereine, Verbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts und juristischen Personen.

 

  1. Erstmals im Vorjahr gemachte Vorschläge, die keine Berücksichtigung fanden, gelten automatisch als Vorschläge für das aktuelle Jahr, soweit der Vorschlagende damit einverstanden ist.

 

  1. Vorschläge zur Auszeichnung von Gremien oder Personengruppen mit Organstellung bzw. Vertreterfunktion (z. B. Vorstände von Vereinen) sind nicht zulässig.

 

  1. Vorschläge zur Verleihung der Ehrennadel an juristische Personen oder Körperschaften

sowie damit vergleichbaren Institutionen (z.B. Vereine als Ganzes, Feuerwehren) sind

zulässig.

 

  1. Vorschläge zur posthumen Verleihung der Ehrennadel sind zulässig. 

 

  1. Jedes Jahr werden maximal fünf Ehrennadeln im Bereich zivilgesellschaftlicher Aktivitäten verliehen. Die Entscheidung über die Verleihung trifft der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport, Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales. Die Entscheidung ist abschließend und nicht anfechtbar.

 

  1. Die Entscheidung des Ausschusses für Schule, Kultur, Sport, Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales erfolgt auf der Basis der durch die Verwaltung erarbeiteten Vorschlagslisten ohne Aussprache durch Wahl in 2 Schritten:

 

1. Über jeden Vorschlag wird einzeln in offener Wahl unter Ausschluss einer

    namentlichen Abstimmung darüber abgestimmt, wer in die Vorauswahl kommt.

    In der Vorauswahl sind alle Vorschläge, die die einfache Mehrheit der anwesenden

    Mitglieder des Ausschusses für Schule, Kultur, Sport, Tourismus, Jugend, Senioren

    und Soziales erhalten haben.

 

2. Über die in der Vorauswahl verbliebenen Vorschläge wird in geheimer Wahl

    abgestimmt. Jedes Mitglied des Ausschusses für Schule, Kultur, Sport, Tourismus,

    Jugend, Senioren und Soziales hat maximal 5 Stimmen. Die Vorschläge mit den 5

    höchsten Stimmenzahlen stellen die Entscheidung des Ausschusses für Schule,

    Kultur, Sport, Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales dar.

 

3. Sollten bei der Abstimmung im zweiten Wahlgang auf Grund von Stimmengleichheit

    ggf. mehr als 5 Vorschläge gewählt werden, so ist in einem weiteren geheimen 

    Wahlgang über die Vorschläge mit Stimmengleichheit noch einmal zu entscheiden.

    Hierbei hat jedes Ausschussmitglied noch maximal so viele Stimmen, wie zur    

    Vervollständigung der 5 Vorschläge jeweils noch erforderlich sind. 

 

  1. Im Falle der Verleihung einer Ehrennadel aus besonderem Anlass entscheidet der Hauptausschuss unter analoger Anwendung des Verfahrens nach Ziffer 7. Die Entscheidung ist abschließend und nicht anfechtbar.

 

  1. Die Entscheidung des Ausschusses für Schule, Kultur, Sport, Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales ergeht ausschließlich im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen.

 

  1. Über das Nominierungsverfahren ist bis zum Verleihungsakt von allen Beteiligten striktes Stillschweigen zu bewahren.

 

13. Die Richtlinie dient dem internen Gebrauch.

 

14. Die Richtlinie tritt mit der Beschlussfassung der Stadtvertretung in Kraft.             

 

 

   
    18.08.2011 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
    Ö 10 - abgelehnt
    Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die „Richtlinie zur Verleihung der „Ehrennadel der Hansestadt Anklam“ “ in nachfolgender Fassung:

 

Richtlinie zur Verleihung der „Ehrennadel der Hansestadt Anklam“

 

  1. Die Hansestadt Anklam verleiht jährlich anlässlich des Empfanges der Hansestadt Anklam die „Ehrennadel der Hansestadt Anklam“ (Ehrennadel). Im Einzelfall ist auch die Verleihung aus besonderem Anlass zulässig. 

 

  1. Mit der Ehrennadel werden Bürger ausgezeichnet, die sich durch ein hohes Engagement in besonderer Weise um die zivilgesellschaftlichen Interessen der Hansestadt Anklam verdient gemacht haben.

 

  1. Vorschlagsberechtigt sind neben den Einwohnern der Hansestadt Anklam alle ortsansässigen Vereine, Verbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts und juristischen Personen.

 

  1. Erstmals im Vorjahr gemachte Vorschläge, die keine Berücksichtigung fanden, gelten automatisch als Vorschläge für das aktuelle Jahr, soweit der Vorschlagende damit einverstanden ist.

 

  1. Vorschläge zur Auszeichnung von Gremien oder Personengruppen mit Organstellung bzw. Vertreterfunktion (z. B. Vorstände von Vereinen) sind nicht zulässig.

 

  1. Vorschläge zur Verleihung der Ehrennadel an juristische Personen oder Körperschaften

sowie damit vergleichbaren Institutionen (z.B. Vereine als Ganzes, Feuerwehren) sind

zulässig.

 

  1. Vorschläge zur posthumen Verleihung der Ehrennadel sind zulässig. 

 

  1. Jedes Jahr werden maximal fünf Ehrennadeln im Bereich zivilgesellschaftlicher Aktivitäten verliehen. Die Entscheidung über die Verleihung trifft der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport, Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales. Die Entscheidung ist abschließend und nicht anfechtbar.

 

  1. Die Entscheidung des Ausschusses für Schule, Kultur, Sport, Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales erfolgt auf der Basis der durch die Verwaltung erarbeiteten Vorschlagslisten ohne Aussprache durch Wahl in 2 Schritten:

 

1. Über jeden Vorschlag wird einzeln in offener Wahl unter Ausschluss

    einer namentlichen Abstimmung darüber abgestimmt, wer in die

    Vorauswahl kommt. In der Vorauswahl sind alle Vorschläge, die die

    einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Ausschusses für

    Schule, Kultur, Sport, Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales

    erhalten haben.

 

2. Über die in der Vorauswahl verbliebenen Vorschläge wird in geheimer

    Wahl abgestimmt. Jedes Mitglied des Ausschusses für Schule, Kultur,

    Sport, Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales hat maximal 5

    Stimmen. Die Vorschläge mit den 5 höchsten Stimmenzahlen stellen

    die Entscheidung des Ausschusses für Schule, Kultur, Sport,

    Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales dar.

 

3. Sollten bei der Abstimmung im zweiten Wahlgang auf Grund von

    Stimmengleichheit ggf. mehr als 5 Vorschläge gewählt werden, so ist in

    einem weiteren geheimen Wahlgang über die Vorschläge mit

    Stimmengleichheit noch einmal zu entscheiden. Hierbei hat jedes

    Ausschussmitglied noch maximal so viele Stimmen, wie zur    

    Vervollständigung der 5 Vorschläge jeweils noch erforderlich sind. 

 

  1. Im Falle der Verleihung einer Ehrennadel aus besonderem Anlass entscheidet der Hauptausschuss unter analoger Anwendung des Verfahrens nach Ziffer 7. Die Entscheidung ist abschließend und nicht anfechtbar.

 

  1. Die Entscheidung des Ausschusses für Schule, Kultur, Sport, Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales ergeht ausschließlich im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen.

 

  1. Über das Nominierungsverfahren ist bis zum Verleihungsakt von allen Beteiligten striktes Stillschweigen zu bewahren.

 

13. Die Richtlinie dient dem internen Gebrauch.

 

14. Die Richtlinie tritt mit der Beschlussfassung der Stadtvertretung in Kraft.             

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

10

Enthaltungen:

3

 

Damit ist die Beschlussvorlage abgelehnt. Herr Schröder lässt daraufhin über den Antrag von Herrn Rusch abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:                               12

Nein-Stimmen:                   7

Enthaltungen:                                 3

 

Damit ist beschlossen,

 

dass eine Hauptausschusssitzung zur gleichen Problematik einberufen

wird.

 

 

Nach dieser Beschlussvorlage wird um 17:00 Uhr in die Pause eingetreten.

Ö 11  
Einwohnerfragestunde      
Ö 12  
Informationen des Bürgermeisters      
N 13     Vergabe der Leistungen zur Durchführung von Reinigungs- und Mahdleistungen auf öffentlichen Plätzen, Parkplätzen, Busbahnhof in der Hansestadt Anklam      
N 14     Vergabe von Leistungen zur Durchführung Straßenreinigung und Winterdienst an Bushaltestellen, Kreuzungen, Verkehrsinseln, Reinigung Straßen (manuell) sowie Papierkorbentleerung in der Hansestadt Anklam      
N 15     Vergabe der Leistungen zur Durchführung des Winterdienstes und der Reinigung auf öffentlichen Geh- und Radwegen, Straßen an städtischen Grundstücken und dem Markt in der Hansestadt Anklam      
N 16     Vergabe von Leistungen zur Durchführung des Winterdienstes Route B auf öffentlichen Straßen in der Hansestadt Anklam      
N 17     Vergabe der Leistungen zur Durchführung des Winterdienstes der Route A auf öffentlichen Straßen in der Hansestadt Anklam      
N 18     Lukas Hospital g GmbH, Hospitalstraße 19 - Grundschuldbestellung und Verlängerung Laufzeit beschränkte persönliche Dienstbarkeit      
N 19     Verkauf des Grundstückes in Anklam, Neue Torstraße 7      
N 20     Kauf landwirtschaftlicher Flächen (Bauerwartungsland) zur Errichtung einer Fahrsiloanlage      
N 21     Schließen der Tagung      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Auszug / Amtliche Bekanntmachung (88 KB) PDF-Dokument (66 KB)