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TOP | Betreff | Drucksache | |||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung und Bestätigung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||
Ö 2 | Bestätigung der Tagesordnung | ||||||||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters - apl. Ausgabe zur Finanzierung der Maßnahme: Errichtung einer Kreisverkehrsanlage am Knoten Demminer Landstr./Demminer Landstr./Ortsumgehung Anklam | 1/FB1/527-002-001 | |||||||||||||||
Ö 5 | Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters - üpl Ausgabe zur Finanzierung des Bauvorhabens: Neubau eines Kreisverkehrs am Knoten Lübecker Str./Friedländer Landstraße | 2021/FB1/500-001 | |||||||||||||||
Ö 6 | Verkauf der städtischen Anteile an der Förder- und Entwicklungsgesellschaft Vorpommern-Greifswald mbH (FEG) | 2021/FB2/179 | |||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertreterversammlung beschließt, sämtliche an der Förder- und Entwicklungsgesellschaft Vorpommern-Greifswald mbH (FEG) gehaltenen Anteile zum Wert der eingezahlten Kapitalanteile (1.500 Euro) an den Landkreis Vorpommern-Greifswald zu verkaufen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass Präsenz und Einfluss der Hansestadt Anklam innerhalb der FEG auch künftig gewährleistet sind, bevorzugt als Mitglied eines Beirates.
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11.10.2021 - Ausschuss für Finanzen | |||||||||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertreterversammlung beschließt, sämtliche an der Förder- und Entwicklungsgesellschaft Vorpommern-Greifswald mbH (FEG) gehaltenen Anteile zum Wert der eingezahlten Kapitalanteile (1.500 Euro) an den Landkreis Vorpommern-Greifswald zu verkaufen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass Präsenz und Einfluss der Hansestadt Anklam innerhalb der FEG auch künftig gewährleistet sind, bevorzugt als Mitglied eines Beirates.
Abstimmungsergebnis:
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12.10.2021 - Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | |||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertreterversammlung beschließt, sämtliche an der Förder- und Entwicklungsgesellschaft Vorpommern-Greifswald mbH (FEG) gehaltenen Anteile zum Wert der eingezahlten Kapitalanteile (1.500 Euro) an den Landkreis Vorpommern-Greifswald zu verkaufen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass Präsenz und Einfluss der Hansestadt Anklam innerhalb der FEG auch künftig gewährleistet sind, bevorzugt als Mitglied eines Beirates.
Abstimmungsergebnis:
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21.10.2021 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | |||||||||||||||||
Ö 17.2 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||
Beschluss:
1. Die Stadtvertreterversammlung beschließt, sämtliche an der Förder- und Entwicklungsgesellschaft Vorpommern-Greifswald mbH (FEG) gehaltenen Anteile zum Wert der eingezahlten Kapitalanteile (1.500 Euro) an den Landkreis Vorpommern-Greifswald zu verkaufen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass Präsenz und Einfluss der Hansestadt Anklam innerhalb der FEG auch künftig gewährleistet sind, bevorzugt als Mitglied eines Beirates.
Abstimmungsergebnis:
2. Die Stadtvertretung beauftragt die Stadtverwaltung die Haushaltsmittel, die bisher an die FEG p.a. gezahlt worden sind, ab dem Haushalt 2022/2023 in einer separaten Position für Wirtschaftsforderung der Hansestadt Anklam fortzufuhren. Die Mittel können für externe Beratung, erfolgsbasierten Vermittlungen im Bereich Wirtschaftsforderung, sowie der Netzwerkpflege verwendet werden. Nach dem ersten Haushaltsjahr 2022 wird bis zum 30.06.2023 eine Evaluierung durch einen Bericht der Verwaltung gegenüber dem Ausschuss für Finanzen sowie dem zuständigen Fachausschuss Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagementvorgenommen. Ober einen weiteren Einsatz der Haushaltsmittel in den Folgejahren entscheidet dann nochmals die Stadtvertretung.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 7 | Sonstiges | ||||||||||||||||
Ö 8 | Bestätigung der Niederschrift vom 09.08.2021 - öffentlicher Teil | 2021/ASF/065 | |||||||||||||||
N 9 | Bestätigung der Niederschrift vom 09.08.2021 - nichtöffentlicher Teil | ||||||||||||||||
N 10 | Sonstiges | ||||||||||||||||
N 11 | Schließen der Sitzung | ||||||||||||||||